In der Joule ist ein interessanter Fall beschrieben: Georg Rahlfs betreibt eine Biogasanlage in der Nähe von Celle. Die Ende 2011 in Betrieb genommene und zweimal erweiterte Anlage verfügt über 1.175 kW el Leistung aus vier BHKW. Sie wurde schlüsselfertig von einem süddeutschen Anlagenbauer errichtet.
Schon kurz nach der Inbetriebnahme zeigten sich erste Probleme. So funktioniert die Dosierung der Fütterung nicht und die Heizung kann den Fermenter nicht auf Temperatur halten.
Mängel und Verschleiß
Georg Rahlfs ließ den Gärrest untersuchen, dabei stellte sich heraus, dass über 20 Prozent des Gaspotenzials ungenutzt ins Endlager wandern. Damit nicht genug, brauchen die BHKW deutlich mehr Gas für die Stromproduktion - der Wirkungsgrad der Motoren ist viel schlechter als in den Datenblättern angegeben. Zu allem Überfluss zeigten die Motoren massiven vorzeitigen Verschleiß.
Der Betreiber reklamierte die Mängel, wenn auch zunächst nicht mit aller Konsequenz, der Anlagenhersteller reparierte einige Schäden, andere nicht, und stellte teilweise hohe Rechnungen für die Reparaturen. Die erheblichen Ertragseinbußen, die durch schlechten Gasertrag, geringe Wirkungsgrade und die vielen Ausfälle verursacht wurden, gehen zu Lasten des Betreibers.
Grundregeln beim Störungsfall
Was kann ein Betreiber tun, dessen Anlage hohem Verschleiß, Reparaturanfälligkeit und schlechter Leistung ausgesetzt ist? Die erste Grundregel:
- Aufschreiben,
- dokumentieren,
- protokollieren,
- fotografieren,
- schriftliche Bestätigungen einholen oder verfassen.
Schriftlichkeit und Dokumentation ist eine äußerst wichtige Grundlage des Erfolgs in Auseinandersetzungen an technischen Bauwerken. Denn in einer späteren Auseinandersetzung müssen alle Fakten belegt, alle Aussagen bewiesen werden.
Störungstagebuch führen
Betreiber sollten alle Störungen in einem exakten Störungstagebuch protokollieren und so genau wie möglich beschreiben, wer was wann bemerkt hat, was getan wurde, wer in die Störungsbeseitigung involviert wurde und eventuell Anweisungen gegeben hat. Ferner sollten interne Aktennotizen angefertigt und Telefonate und Gesprächsinhalte festgehalten werden.
Nichts selber reparieren
Keinesfalls sollten Betreiber Reparaturen selbst vornehmen oder durch andere Firmen vornehmen lassen, wenn sie den Defekt beim Hersteller der Anlage reklamieren wollen. Zuerst muss immer dem Hersteller Gelegenheit gegeben werden, den Fehler selbst zu beseitigen.
In dringenden Fällen können dafür auch sehr kurze Fristen gesetzt werden. Erst wenn gesetzte Fristen verstreichen und der Anlagenbauer nicht reagiert, sollten Dritte hinzugezogen werden. Und selbstverständlich gilt auch hier: alles schriftlich!
Umfangreiche Dokumentation hilft vor Gericht
Georg Rahlfs gelang es nicht, einen Kompromiss mit dem Anlagenbauer zu finden, zu unterschiedlich waren die Vorstellungen der Verantwortlichkeiten. Er führt „seine“ Auseinandersetzung vor dem zuständigen Landgericht. Und dort hilft seine umfangreiche Dokumentation.
Der vollständige Artikel ist in der 2. Ausgabe der Joule 2016 erschienen.
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