Wie nah darf man eine Wärmepumpe ans Nachbarhaus bauen?

Viele Hausbesitzer stellen sich die Frage, wie weit eine Wärmepumpe vom nächsten Haus entfernt sein darf. Experte Peter Kuscher weiß, wie die Abstände in den meisten Bundesländern geregelt sind und an wen man sich bei Unklarheiten wenden kann.
Eine Wärmepumpe eignet sich für Häuser mit gutem Wärmeschutz und beispielsweise einer Fußbodenheizung. Wie weit muss jedoch der Abstand zum Nachbarhaus sein?
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Hier ist die Entfernung von Wärmepumpen zum Nachbarhaus geregelt
In Deutschland gibt laut Wärmepumpen-Experte Peter Kuscher vom Bundesverband Wärmepumpe e.V. es keine bundesweit gültige Antwort darauf, wie weit die Wärmepumpe vom Nachbarhaus entfernt sein muss.
Die Regeln bezüglich der Entfernung zum Nachbarhaus wird nämlich durch die sehr unterschiedlichen Länderbauordnungen und gegebenenfalls auch kommunalen Vorschriften geregelt.
5 Dinge, die Sie vor dem Bau einer Wärmepumpe wissen müssen
Wärmepumpe: In vielen Bundesländern Abstand von 3 Metern
In einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen kann man sich bereits auf Antrag vom Abstandsgebot befreien lassen. Dann muss nur noch ein Abstand von einem halben Meter eingehalten werden. In vielen anderen Bundesländern gilt jedoch noch ein Mindestabstand von drei Metern zum nächsten Gebäude, obwohl die Gültigkeit dieser Vorgabe juristisch umstritten ist und diese Regelung beispielsweise durch das Verwaltungsgericht Mainz für das Bundesland Rheinland-Pfalz verneint wurde.
Generell empfiehlt Peter Kuscher, sich bezüglich der Handhabung an die lokale Baubehörde zu wenden.
Abstandsregeln von Wärmepumpen nach Bundesländern
Nibe Systemtechnik hat laut Stand Januar 2023 eine Übersicht erstellt, um für Orientierung im Abstandsregel-Dschungel zu sorgen:
Bundesland | Abstand Wärmepumpe zum Nachbargrundstück |
---|---|
Baden-Württemberg | Kein Mindestabstand; Wärmepumpe muss Lautstärke-Grenzwerte der Technischen Anleitung (TA) Lärm einhalten: 35 - 45 dB nachts |
Bayern | Unklar: Unterschiedliche Urteile, zuletzt 2018 durch das OLG München: WP ist kein gebäudeähnliches Bauwerk, keine Abstandsregelung, nicht final, Revision beim BGH ist anhängig |
Berlin | Mindestens 3 Meter |
Brandenburg | Unklar: Wird die Wärmepumpe als gebäudeähnlich eingestuft, ist der Abstand individuell zu errechnen, wird sie nicht als solche eingestuft und ist sie nicht mehr als 2 Meter hoch, gilt kein Mindestabstand |
Bremen | Keiner |
Hamburg | Mindestens 2,50 Meter, wenn die Wärmepumpe als gebäudeähnlich eingestuft wird |
Hessen | Keiner, Wärmepumpe darf max. 2 Meter hoch und 3 Meter lang sein |
Mecklenburg-Vorpommern | Mindestens 3 Meter, wenn die Wärmepumpe als gebäudeähnlich eingestuft wird, ansonsten kein Mindestabstand, Wärmepumpe darf nicht höher als 3 und nicht länger als 9 Meter sein |
Niedersachsen | Rechtsgrundlagen unklar, 3 Meter werden empfohlen |
Nordrhein-Westfalen | 0,5 Meter |
Rheinland-Pfalz | Keiner |
Saarland | Keiner (Wärmepumpe nicht höher als 2 Meter, Lärmschutz muss eingehalten werden) |
Sachsen | Rechtsgrundlagen unklar, 3 Meter werden empfohlen |
Sachsen-Anhalt | Rechtsgrundlagen unklar, 3 Meter werden empfohlen |
Schleswig-Holstein | Mindestens 3 Meter, wenn Wärmepumpe als Gebäude ähnlich eingestuft wird |
Thüringen | Mindestens 3 Meter, wenn Wärmepumpe als Gebäude ähnlich eingestuft wird |
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