Das
Erneuerbare Energien Gesetz (
EEG 2014) hat die Voraussetzungen geschaffen, um im Bereich der Photovoltaik-Freiflächenanlagen durch Verordnung die Förderung von festen administrativ festgelegten Fördersätzen auf wettbewerblich ermittelte Fördersätze umzustellen. Die Pilotausschreibung ist durch. Die erste Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlagen endete am 15. April 2015.
- Photovoltaik: Einspeisevergütung sinkt nur um 0,25%...
Es gingen insgesamt 170 Gebote ein, so dass das Ausschreibungsvolumen von 150 MW mehrfach überzeichnet ist. Die finanzielle Förderung des Stroms aus Photovoltaikanlagen auf Freiflächen wird erstmals wettbewerblich in einer Ausschreibung ermittelt. Bisher wurde die Förderung administrativ auf der Grundlage der prognostizierten Kosten festgelegt. Die Größe einer
Solaranlage auf Industriebrachen, Äckern oder dem Gelände ehemaliger Kasernen wurde auf zehn Megawatt begrenzt, damit mehrere Interessenten zum Zug kommen.
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