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Energiesicherungsgesetz

Photovoltaik: Das ändert sich für Anlagenbetreiber gesetzlich

Für Neuanlagen mit Inbetriebnahme ab 15. September sowie ab 1.1.2023 für Bestandsanlagen bis 7 kWp soll die 70-Prozent-Kappung laut Energiesicherungsgesetz 3.0 vorgezogen werden.
am Mittwoch, 19.10.2022 - 09:00 (1 Kommentar)

Zuletzt gab es viele Gesetzesänderungen und Gesetzentwürfe im Bereich Erneuerbare Energien. Das ändert sich für Photovoltaikanlagen-Betreiber.

Auf Betreiber von Photovoltaik (PV)-Anlagen kommen Gesetzesänderungen und -entwürfe zu beim:

Das sind die Änderungen im Energiesicherungsgesetz

Das EnSiG 3.0 wurde vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet und kann zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Zu den Änderungen gehören:

  • die Erhöhung der Gebotsgröße für PV-Freiflächenanlagen auf 100 MW in 2023 (ab 2024 gilt wieder eine Gebotsobergrenze von 20 MW)
  • das Vorziehen der Abschaffung der 70-Prozent-Kappung für Neuanlagen mit Inbetriebnahme ab 15. September sowie ab 1.1.2023 für Bestandsanlagen bis 7 kWp
  • das Ermöglichen von Repowering von Freiflächenanlagen
  • die Klarstellung der Bedeutung des Begriffs „horizontal“ beim Agri-PV-Bonus durch die Formulierung, dass darunter Anlagen mit einer Mindesthöhe von 2,1m fallen (entsprechend der DIN SPEC 91434).

Das sind die Gesetzentwürfe beim Jahressteuergesetz und beim Baugesetzbuch

Beim Jahressteuergesetz liegt ein Gesetzentwurf für die Steuerbefreiung für Kleinanlagen vor, allerdings ist dies noch nicht beschlossen.

Auch beim Baugesetzbuch liegt ein Gesetzentwurf vor, allerdings ist auch dieser noch nicht beschlossen. Er umfasst im PV-Bereich bisher nur Nachfolgeflächen vom Braunkohletagebauen.

Damit wurden laut Bundesverband Solarwirtschaft e. V. zahlreiche Empfehlungen des Verbands in der finalen Version umgesetzt. Darüber hinaus besteht jedoch noch umfangreicher weiterer gesetzlicher Änderungsbedarf, um die notwendige Beschleunigung des Solarausbaus zu erreichen.

Mit Material von BSW

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