Nach Angaben der
Bundesnetzagentur ist der Zubau an Photovoltaik im letzten Jahr wieder stark zurückgegangen. In den vergangenen zwölf Monaten lag dieser bei 1.811 MW und damit erneut
unterhalb des Zubaukorridors.
Die
Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen wird nach den Regelungen des Erneuerbare-Energien- Gesetzes (
EEG) monatlich angepasst. Hierbei ist eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 0,5 % vorgesehen. Die Einspeisevergütung wird zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.400 MW bis 2.600 MW pro Jahr bewegt. Die Absenkung erfolgt dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt hingegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt.
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