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Regierung klagt gegen EEG-Beihilfeverfahren

am Montag, 03.03.2014 - 12:39 (Jetzt kommentieren)

Brüssel hat gegen die Ökostrom-Rabatte der Industrie ein Prüfungs-Verfahren eingeleitet. Jetzt hat die Bundesregierung Klage gegen das geplante EEG-Beihilfeverfahren eingereicht.

Der Streit zwischen der Europäischen Union und Deutschland um die Befreiung der Industrie von der EEG-Umlage droht zu eskalieren. Die EU hatte wegen möglicher Wettbewerbsverzerrungen ein Verfahren eingeleitet. Nun reagiert die Bundesregierung mit einer Klage, berichtete das ARD-Hauptstadtstudio am vergangenen Freitag. Es gehe hier um die "Wahrung der Rechtsposition", heiße es von Seite des Bundeswirtschaftsministeriums. Berlin wolle zwar weiter mit Brüssel verhandeln, aber die Frist für das Einreichen einer Klage beim EU-Gericht wäre am Montag abgelaufen.
 

Ökostrom-Rabatte: Nur 80 Prozent

Mit dem Verfahren prüft die EU, ob die Ökostrom-Rabatte für die Industrie in Deutschland das europäische Wettbewerbsrecht verletzen. Viele energieintensive Unternehmen sind zu fast 100 Prozent von der EEG-Umlage befreit. EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia fordert, dass die Rabatte höchstens 80 Prozent betragen dürfen.
Das Wirtschaftsministerium erklärte laut ARD-Bericht, dass das System des EEG und die darin enthaltenen Entlastungsregelungen für stromintensive Unternehmen keine staatliche Beihilfe darstellt und mit dem EU-Recht vereinbar seien. Sollte die EU-Behörde zu dem Schluss kommen, dass die Rabatte unzulässig sind, kämen auf die deutsche Industrie milliardenschwere Nachzahlungen zu.
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