Die meisten der privaten Solarstromanlagen in Deutschland werden ohne ausreichenden Versicherungsschutz betrieben. Davon geht der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) aus, auch wenn ihm keine genauen Zahlen vorliegen. Doch das Angebot an PV-Versicherungen ist vielfältig, die Leistungen unterscheiden sich bei den gesonderten Vereinbarungen teilweise stark. Heinz Liesenberg ist ein unabhängiger Spezialist, der sich seit 15 Jahren mit Versicherungskonzepten für erneuerbare Energieanlagen beschäftigt. Er rät:
Allgefahrenversicherung berücksichtigt viele Risiken
"Ich rate auf alle Fälle zu einer Allgefahrenversicherung. Das Verkehrteste, was man machen kann - was aber immer noch häufig passiert - ist, die Photovoltaikanlage in die Gebäudeversicherung einzuschließen", sagt der Assekuranzmakler. Ertragsausfälle würden über eine Gebäudeversicherung nicht bezahlt. Ebenso wenig ein Schmorschaden oder ein Sturmschaden unter Windstärke 8.
Eine Allgefahrenversicherung dagegen berücksichtigt zusätzliche Risiken wie Bedienungsfehler, Diebstahl oder Überspannung. Selbst Ausführungs-, Konstruktions- und Materialfehler lassen sich mit ihr abdecken. Versicherungsschutz besteht ebenso bei Glasbruch, Schneedruck oder Überschwemmungen.
Mindestbeiträge variieren stark
Die Mindestbeiträge können mit 75 bis 200 Euro pro Jahr allerdings von Versicherer zu Versicherer stark differieren. Die Angebote der Versicherer unterscheiden sich jedoch nicht nur in der Beitragshöhe. Auch in der Qualität des Schutzes gibt es Unterschiede. Es lohnt sich, die Inhalte der Allgefahrenversicherungen genau durchzulesen oder sich bei einem unabhängigen Makler zu informieren. Oft finden sich Verpflichtungen im Kleingedruckten.
Ersatzzahlungen bei Ertragsausfall
Wie ein Ertragsausfall im Einzelnen geregelt wird - auch dabei bieten die Versicherungen unterschiedliche Vorgehensweisen an. Ertragsausfälle durch Schäden an der Anlage sind zwar in der Regel über die Anlagenversicherung abgedeckt. Es gibt aber deutliche Unterschiede bei Start und Dauer der Ersatzzahlung. Da die Reparatur bei größeren Schäden einige Zeit beanspruchen kann, sollte der Zeitraum der Ersatzzahlung mit mindestens sechs Monaten nicht zu knapp ausfallen.
Ertragsgarantieversicherung als Zusatz
Mindererträge durch überdurchschnittliche Systemverluste und Toleranzen der Komponenten sowie Planungsfehler, technische Defekte und Reparaturen sind zumeist nicht durch die Allgefahrenversicherung abgedeckt, weil sie nicht durch äußere Einwirkung auf die fertige Anlage entstehen. Wer sich dagegen absichern will, braucht eine Ertragsgarantieversicherung.
Betriebshaftpflichtversicherungen in der Bauphase
Entstehen Schäden während der Bauphase durch die Installation, ist in der Regel der Bauherr verantwortlich. Der BSW hält deshalb wie bei anderen Bauvorhaben eine Bauherrenhaftpflicht für sinnvoll. Betriebshaftpflichtversicherungen schließen die Bauphase häufig kostenfrei ein, wenn sie rechtzeitig abgeschlossen wurden.
Haftpflichtschutz für Schäden bei Dritten
Für Gefahren, die von der Solarstromanlage ausgehen und Schäden bei Dritten verursachen können – zum Beispiel durch ein herabfallendes Modul –, sollte zudem ein Haftpflichtschutz bestehen. Besitzt der Betreiber das Gebäude, auf dem die Solarmodule installiert sind, lässt sich die Photovoltaikanlage in eine bestehende Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer einbeziehen.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.