Die teilweise sehr heftigen Regenfälle der vergangenen Tage haben in einigen Regionen Deutschlands Überschwemmungen ausgelöst. Hausbesitzer mit einer Solaranlage auf dem Dach, die vom Hochwasser heimgesucht wurden, sollten die Risiken, die von der Anlage ausgehen, unbedingt berücksichtigen. "Denn auch wenn das Stromnetz abgeschaltet ist, gilt: Befinden sich die Anlageninstallationen mit Wechselrichter und Anschluss an das Stromnetz in überfluteten Hausbereichen, besteht das Risiko eines Stromschlages oder einer Knallgasexplosion", meinen Fachleute von TÜV Rheinland.
Gefahren bei Hochwasser
- Solange die Solaranlage beispielsweise im Keller noch unter Spannung steht, dürfen die gefluteten Räume niemals betreten werden.
- Befinden sich Anschlusskasten und Wechselrichter der Solaranlage unter Wasser, nie den Anlagen nähern. Denn sie stehen automatisch unter Spannung, sobald Licht auf die Photovoltaik-Module fällt. Ausnahme: Anlagen, die über einen separaten Schalter stillgelegt werden können, der sich in der Nähe des Solargenerators im nicht überfluteten Bereich befindet.
- Eine weiteres Risiko besteht, wenn sich der Wechselrichter in einem kleinen geschlossenen Kellerraum befindet, der längere Zeit unter Wasser steht: An den Verbindungen der Solaranlagen können Ströme zwischen Plus- und Minuspol durch das Wasser fließen. Das Wasser wird in Wasser- und Sauerstoff gespalten. Sammelt sich Wasserstoff in schlecht gelüfteten Räumen, steigt das Explosionsrisiko. Daher: offenes Feuer unbedingt zu vermeiden und die Räume sofort sehr gut zu lüften.
Bei überfluteten Solargeneratoren Fachmann rufen
Generell empfehlen die Fachleute von TÜV Rheinland, Häuser mit Solaranlagen, deren Solargeneratoren nicht oberhalb der Überflutung abzuschalten sind, durch einen ausgebildeten Elektriker in der Nähe des Generators abklemmen zu lassen. Beim Sinken der Flut und Beginn der Aufräumarbeiten sollten die Anlagen zunächst von ausgebildeten Elektrikern und Installateuren kontrolliert werden – idealerweise von Mitarbeitern des Betriebs, der die Anlage errichtet hat. Diese können mögliche Gefahren schnell ausschließen und notfalls die Anlage fachmännisch stilllegen, bis die elektrischen Anlagen trockengelegt und auf Schäden kontrolliert worden sind.
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