Für die gemeinsame Ausschreibung für Solar- und Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. April 2020 wurden 113 Gebote im Umfang von rund 553.200 kW fristgerecht eingereicht. Die ausgeschriebene Menge von 200.000 kW war erneut deutlich überzeichnet. Die Gebote bezogen sich ausschließlich auf Solaranlagen. Für Windenergieanlagen wurden erneut keine Gebote abgegeben. Es mussten 12 Gebote aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden.
Durchschnittlicher Zuschlagswert beträgt 5,33 ct/kWh
Insgesamt bezuschlagte die Bundesnetzagentur 30 Gebote mit einer Leistung von rund 203.800 kW. Die erfolgreichen Gebote verteilen sich auf Flächen in zehn Bundesländern, darunter insbesondere Bayern (ca. 75.500 kW für 10 Zuschläge), Saarland (40.000 kW für 4 Zuschläge), Brandenburg (ca. 35.300 kW für 2 Zuschläge) und Sachsen-Anhalt (ca. 24.000 kW für 4 Zuschläge).
Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 4,97 ct/kWh und 5,61 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt in diesem Verfahren 5,33 ct/kWh.
Besonderes Vorgehen aufgrund von Corona
Aufgrund der Corona-Pandemie wird entgegen dem üblichen Vorgehen die Zuschlagsentscheidung zunächst nicht im Internet bekanntgegeben. Zugunsten der erfolgreichen Bieter beginnen damit wichtige Fristen nicht zu laufen. Nach Beruhigung der Lage wird die Bekanntgabe nachgeholt.
Die nächsten technologiespezifischen Ausschreibungstermine des Jahres sind für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen am 1. Juni 2020. Informationen hierzu können auf der Internetseite der Bundesnetzagentur abgerufen werden.
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