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Erneuerbare Energien

Ausbau der Windenergie stockt wegen langer Lieferzeiten für Bauteile

windrad-bau
am Freitag, 17.06.2022 - 05:55 (1 Kommentar)

Der Wirtschaftsverband Windkraftwerke warnt angesichts langer Lieferzeiten vor großen Umsetzungsproblemen beim Ausbau der Winenergie in Deutschland und fordert längere Umsetzungsfristen im Rahmen des EEG-Osterpakets.

Die Lieferzeiten für Windenergieanlagen, Transformatoren und Umspannwerke sind in den letzten Monaten stark gestiegen. Der Wirtschaftsverband Windkraftwerke (WVW) sieht die Gründe hierfür in der immernoch anhaltenden Corona-Pandemie und dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Derzeit betragen Lieferzeiten für Windenergieanlagen laut WVW bis zu 15 Monate, auf elektrische Komponenten wie Transformatoren oder Umspannwerke müsse bis zu 24 Monate gewartet werden.

Knappe EEG-Fristen bedrohen Umsetzung

Angesichts der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegten Umsetzungsfristen von 30 Monaten sei beinahe jedes baureife und bezuschlagte Projekt von einer Nichteinhaltung der engen Frist bedroht, so der WVW. Problematisch wird dies aus Sicht des Verbands, da beim Überschreiten der Frist kein Zuschlag mehr gezahlt werde und ab einer Überschreitung von 24 Monaten Strafzahlungen fällig seien.

Marktbedingte Lieferzeiten sorgen für Unsicherheit

„Bei allem Verständnis für den Wunsch nach schneller Umsetzung von Windparks: Wenn jeder Windpark ohne Verschulden des Projektentwicklers allein aufgrund marktbedingter Lieferzeiten schon zeitkritisch ist, bedeutet dies eine ungerechtfertigte und sinnlose Verunsicherung der Windbranche!“ so der Vorstandsvorsitzende Lothar Schulze.

Verband fordert längere Fristen

Der Verfall von Zuschlägen sorgt für Unmut bei den Akteuren und bremst den Ausbau der Windenergie in Deutschland drastisch aus. Das Ausbauniveau von knapp 10 GW in den kommenden Jahren sei mit den aktuell gültigen Fristen nicht erreichbar, so der WVW. Der Verband fordert daher eine pauschale Verlängerung der Gültigkeit von Ausschreibungszuschlägen auf 48 Monate. Außerdem solle der zwanzigjährige Vergütungszeitraum erst mit Inbetriebnahme der jeweiligen Windenergieanlage beginnen.

Mit Material von Wirtschaftsverband Windkraftwerke

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