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Bundesnetzagentur

Ausschreibungen für Solar- und Windenergieanlagen: Nachfrage gestiegen

Das Ausschreibungsvolumen bei Solaranlagen auf Lärmschutzwänden und Gebäuden belief sich zum Gebotstermin 1. Februar 2023 auf 217 MW. Es wurden 94 Gebote mit einem Volumen von 213 MW eingereicht.
am Donnerstag, 02.03.2023 - 11:17 (Jetzt kommentieren)

Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge der Ausschreibungen für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden und Windenergieanlagen an Land zum 1. Februar 2023 veröffentlicht. Beide Gebotsrunden waren zwar unterzeichnet, bei Solaranlagen jedoch äußerst gering.

Im Jahr 2022 waren die Gebote bei den beiden Technologien stark zurückgegangen. Grund waren laut Bundesnetzagentur die gestiegenen Kosten. „Die Anhebung der Höchstwerte war wichtig. Es muss aber weiter an der Ausweitung der Eignungs- und Vorrangflächen und der Beschleunigung der Genehmigungen gearbeitet werden, um den dringend notwendigen Zubau zu erreichen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Ausschreibung für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden

Die Ausschreibungsrunde für Solaranlagen auf Gebäuden und Lärmschutzwänden (Solarausschreibung des zweiten Segments) zum Gebotstermin 1. Februar 2023 war ganz leicht unterzeichnet. Das Ausschreibungsvolumen belief sich in dieser Runde auf 217 MW. Es wurden 94 Gebote mit einem Volumen von 213 MW eingereicht.

Regional verteilen sich die Zuschläge auch in dieser Runde ausgewogen. 87 Gebote mit einem Volumen von 195 MW konnten bezuschlagt werden. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 9,00 ct/kWh und dem Höchstwert in dieser Runde von 11,25 ct/kWh. Der mengengewichtete Durchschnittswert liegt bei 10,87 ct/kWh.

Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land

Die Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. Februar war unterzeichnet. Die Gesamtausschreibungsmenge für Windenergieanlagen an Land liegt im Jahr 2023 nach dem EEG mit 12.840 MW um mehr als das doppelte höher als im Jahr 2022 mit 5.332 MW. 2023 sieht das Gesetz vier Ausschreibungen von je 3.210 MW vor, 2022 waren es vier Ausschreibungen von je 1.333 MW.

Bei einer ausgeschriebenen Menge von knapp 3.210 MW wurden 126 Gebote mit einer Gebotsmenge von insgesamt rund 1.502 MW (Vorrunde 203 MW, gesamtes Jahr 2022 3.279 MW) eingereicht. Die Bundesnetzagentur musste in dieser Runde sieben Gebote wegen Formfehlern vom Verfahren ausschließen und konnte 119 eingereichten Geboten einen Zuschlag erteilen.

Regionale Verteilung von Windenergieanlagen an Land bleibt unverändert

Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote liegen in der knappen Bandbreite zwischen 7,24 ct/kWh und dem zulässigen Höchstwert von 7,35 ct/kWh. Mit 7,34 ct/kWh liegt der durchschnittliche, mengengewichtete Gebotswert nur ganz leicht unter dem neu festgelegten Höchstwert.

Ähnlichkeiten zur vorangegangenen Ausschreibungsrunde bestehen erneut im Hinblick auf die regionale Verteilung der Zuschlagsmengen. Die größten Zuschlags-Volumina entfielen auf Gebote für Standorte in Nordrhein-Westfalen (40 Zuschläge, 387 MW Zuschlagsmenge) und Niedersachsen (16 Zuschläge, 354 MW Zuschlagsmenge).

Mit Material von Bundesnetzagentur

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