Die Landesregierung in Baden-Württemberg möchte vielen Projekten eine erfolgreiche Teilnahme an den Ausschreibungen der Bundesnetzagentur für Freiflächen-PV ermöglichen. Umweltminister Franz Untersteller nutzte eine Öffnungsklausel des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), um auch in sogenannten benachteiligten Gebieten Solarparks zu ermöglichen.
Diese umfassen mit rund 900.000 ha etwa zwei Drittel des Acker- und Grünlands. Konkret heißt das, dass die ursprüngliche Begrenzung von 100 auf 500 MW angehoben wird
Beschleunigung des Ausbaus von Freiflächen-PV
Der Ministerpräsident Winfried Kretschmann erklärte, dass mehr Flächen für erneuerbare Energien die Grundlage für den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen seien.
„Die deutliche Anhebung der Zuschlagsgrenze für Freiflächen-PV ist ein nächster großer Baustein, den die Task Force zur Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien auf den Weg gebracht hat. Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben wir mit allen bisherigen Maßnahmen der Task Force eine Beschleunigung von rund 1,5 Jahren und damit bereits die Hälfte der angestrebten Halbierung der Zeiten geschafft. Das heißt: Wir machen richtig Tempo und arbeiten mit Nachdruck am Ausbau.“
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Stromausbeute von PV 40-mal höher als von Biogasmaisäckern
Kretschmann betont weiterhin, dass die Öffnung der Flächenöffnungsverordnung auch bedeute, dass die Bremse beim Ausbau der PV-Anlagen gelöst werde. Der Energiestaatssekretär Andre Baumann fügte hinzu, dass die Klimaziele nur erreicht würden, wenn mehr Freiflächen-PV gebaut wird.
Zudem sagte Baumann, dass das Land viele Flächen bereitstellen muss, um gegenüber Norddeutschland wettbewerbsfähig zu bleiben. Zudem betont Baumann, dass die Stromausbeute pro ha bei einem Solarpark circa 40-mal höher sei als bei Hochleistungs-Biogasmaisäckern. Neben Baden-Württemberg machen auch noch Niedersachsen, Hessen, Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und das Saarland von der Länderöffnungsklausel Gebrauch.
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