Balkonkraftwerke: Stromzähler dürfen bald legal rückwärts laufen
einfacher und attraktiver werden. Ein neuer Gesetzentwurf gibt nun konkrete Informationen zu den Neuregelungen. Damit wird nun unter anderem wahr, was Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck bereits im Februar 2023 in der Talkshow „Markus Lanz“ angekündigt hatte. Laut dem Entwurf dürfen Besitzer von Balkonkraftwerken ab dem 1. Januar 2024 ihre Stromzähler zeitweise rückwärts laufen lassen.

Stromzähler dürfen bis zu vier Monate rückwärts drehen
Bisher waren rückwärtslaufende Stromzähler nicht erlaubt. Doch mit den neuen Regelungen sollen Besitzer von Balkonkraftwerken in der Lage sein, ihren ∫ übergangsweise auch mit alten Stromzählern legal ins Netz einzuspeisen. Diese sogenannten Ferraris-Zähler laufen dann rückwärts, das heißt, der eingespeiste Strom wird mit der zugekauften Strommenge quasi eins zu eins verrechnet. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Energiewende in Deutschland voranzutreiben. Die Übergangsfrist soll vier Monate gelten.
Weitere Erleichterung bei der Anmeldung von Balkonkraftwerken
Neben der Erlaubnis für rückwärtslaufende Stromzähler gibt es weitere Erleichterungen für Käufer von Balkonkraftwerken. Ab dem Stichtag reicht es aus, die Anlage innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anzumelden. Diese Anmeldung soll zudem vereinfacht werden. Wenn ein neuer Stromzähler erforderlich ist, haben die Messstellenbetreiber nun vier Monate Zeit, um den Austausch durchzuführen. Der Netzbetreiber darf keine zusätzliche Anmeldung verlangen, jedoch ist es erlaubt, Informationen zur Anlage anzufordern.
Besonders für Verbraucher mit alten Stromzählern ist diese Übergangsregelung von Vorteil. Anstatt überschüssigen Strom an den Netzbetreiber zu verschenken, wird der Preis auf der Stromrechnung reduziert. Dies führt zu einer erhöhten Wirtschaftlichkeit und Attraktivität der Balkonkraftwerke für Verbraucher.
Höhere Leistungsgrenzen für Balkon-Solar
Die Bundesregierung geht davon aus, dass jährlich rund 200.000 Balkonkraftwerke ans Netz gehen werden. Die neuen Regelungen gelten für Steckersolargeräte mit einer Solar-Leistung von maximale zwei Kilowatt Peak und einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt. Das bedeutet, dass ab dem 1. Januar 2024 auch Balkonkraftwerke mit einer Leistung von 800 Watt erlaubt sein werden. Bisher lag die Grenze bei 600 Watt.
Mit den neuen Regelungen und Erleichterungen möchte die Bundesregierung die Nutzung von Balkonkraftwerken fördern und den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreiben. Die Möglichkeit, Strom selbst zu erzeugen und ins Netz einzuspeisen, wird für Verbraucher attraktiver und trägt zu einer dezentralen Energieversorgung bei. Die Energiewende in Deutschland kann somit einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Nachhaltigkeit und Klimaschutz machen.
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