Die Abstandsregeln in Bayern und Niedersachsen unterscheiden sich deutlich. In Bayern gibt es die sogenannte 10 H-Regelung: Der Abstand des Windrads zu Wohngebäuden muss das 10-fache der Anlagenhöhe betragen (§ 35 Abs. 6 BauGB). Zudem gilt in Bayern seit dem 16. November laut Fachagentur Windenergie eine Aufweichung der 10H-Regelung.
Seit diesem Tag gilt, dass in Wäldern, nahe von Gewerbegebieten, an Autobahnen, Bahntrassen und Wind-Vorrang- sowie Vorbehaltsgebieten der Abstand der Windräder zur Wohnbebauung von dem Zehnfachen der Anlagenhöhe (10H) auf 1.000 m reduziert wird. Ab Juni 2023 soll dieser Abstand in Windvorranggebieten nochmals vermindert werden auf dann 800 m zu Wohnbebauung.
Diese Abstandsregeln für Windräder gelten in Niedersachsen
In Niedersachsen gelten hingegen folgende Abstandsregeln von Windenergieanlagen: 400 m zu allgemeinen und reinen Wohngebieten sowie 400 m zu Einzelwohngebäuden, Splittersiedlungen und Campingplätzen.
In Bayern beträgt der Abstand zu Wohngebäuden bei einer 200 m hohen Windenergieanlage hingegen 2.000 m Abstand.
Medien wie die taz oder die.da.oben stellen nun infrage, ob mit einer länderspezifischen Regelung der Abstände von Windkraftanlagen zu Bebauungen das für 2023 Regierungsziel von 2 Prozent Flächenanteil für die Windkraft je Bundesland erreicht werden kann. "Kriegen die Länder das nicht umgesetzt, sollen länderspezifische Abstandsregeln, wie z.B. in Bayern, außer Kraft treten", zitiert die.da.oben auf Instagram aus dem „Windenergie an Land”-Gesetz der Koalition.
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