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Smart-Meter-Rollout

Digitaler Zähler für alle?

Stromzähler
am Mittwoch, 22.04.2020 - 15:00 (Jetzt kommentieren)

Intelligente Stromzähler werden schrittweise und flächendeckend eingeführt. Doch wer bekommt einen neuen Zähler und was kostet dieser?

1. Was ist der Smart-Meter-Rollout genau?

Schon seit 2016 gibt es das erneuerte Messstellenbetriebsgesetz (MsbG). Hier wurde geregelt, dass schrittweise flächendeckend „intelligente“, also über das Internet vernetzte und mit verschiedenen Zusatzleistungen ausgestattete Stromzähler (Smart Meter) eingesetzt werden sollen. So sollen Verbraucher mehr über ihre Verbrauchsmuster lernen, damit sie ihren Energieverbrauch effizienter reduzieren können.

Zudem soll das Energiesystem als Ganzes „intelligenter“ und besser vernetzt werden, damit im von Erneuerbaren Energie geprägten System der Zukunft Erzeugung und Verbrauch insgesamt besser aufeinander abgestimmt werden können. Deshalb sollen auch Anlagenbetreiber ausgestattet werden. Die flächendeckende Verpflichtung, solche digitalen Mess- und Steuersysteme zu nutzen, wird auch als Smart-
Meter-Rollout bezeichnet.

2. Wie läuft der Smart-Meter-Rollout ab?

Die Einzelheiten des Smart- Meter-Rollouts sind im MsbG geregelt. Offiziell gestartet ist der Rollout mit der sogenannten Markterklärung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Ende Januar 2020. Hierfür mussten zunächst drei verschiedene digitale Zähler nach den Datenschutzanforderungen des MsbG zertifiziert werden. Dieser Prozess ist nun abgeschlossen.

Hauptadressat der ab jetzt schrittweise geltenden Ein-bauverpflichtung sind die „grundzuständigen Messstellenbetreiber“. Dies sind meist die örtlichen Verteilnetzbetreiber. Sie müssen nun innerhalb eines bestimmten Zeitraums die betroffenen Anschlussstellen in ihrem Netzgebiet mit der neuen Messtechnik ausstatten. Die Messstellenbetreiber gehen auf die Verbraucher und Anlagenbetreiber zu, wenn sie diese mit digitalen Zählern ausstatten wollen beziehungsweise müssen. 

3. Wer bekommt einen neuen Zähler?

Zunächst sind nur größere Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 kW/h unmittelbar von der Einbauverpflichtung betroffen. Sie werden Stück für Stück von ihren Netzbetreibern angeschrieben und mit digitalen Zählern ausgerüstet. Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen (zum Beispiel Biogas-, Photovoltaik- oder Windenergie-
anlagen) sollen schrittweise ebenfalls mit Smart Metern ausgestattet werden, über die künftig wohl auch die Anlagenfernsteuerung funktionieren soll.

Hier sind aber noch rechtliche Einzelheiten zu klären, weswegen der Start für den Rollout für diese Anlagen erst einmal verzögert wurde. Auch hier ist jedoch absehbar, dass es bald losgehen wird. Wichtig ist zudem: Es steht den Messstellenbetreibern grundsätzlich frei, optional auch bereits früher mit dem Einbau digitaler Zähler zu beginnen. Ein allgemeines Widerspruchsrecht besteht nicht.

4. Was kostet die neue Messtechnik?

Wenn vor Kurzem erst ein neuer digitaler Zähler eingebaut wurde, der noch nicht den MsbG-Anforderungen genügte, hat der Betreiber grundsätzlich acht Jahre Bestandsschutz und muss sich ­keinen neuen Smart Meter einbauen lassen. Für alle anderen Betroffenen gilt: Man muss den Einbau zwar grundsätzlich hinnehmen, das Gesetz gibt aber genau vor, was der Netzbetreiber jährlich für den ­Messstellenbetrieb abrechnen darf, sogenannte Preis-
obergrenzen. Die Einbau- und gegebenenfalls Umbaumaßnahmen muss man allerdings selbst zahlen. Es entstehen also definitiv Zusatz­kosten.

Alternativ kann man sich für einen freien Anbieter, einen sogenannten wettbewerblichen
Messstellenbetreiber, entscheiden, der den Zählereinbau und -betrieb übernimmt. Diese Anbieter sind allerdings nicht an die gesetzlichen Preisobergrenzen gebunden. Hier lohnt sich also ein Vergleich.

Mit Material von von Bredow Valentin Herz

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