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PV-Anlagen

Doppelnutzung: Förderung für besondere Solaranlagen

PV-Anlage auf landwirtschaftlicher Fläche mit Traktor
am Dienstag, 05.10.2021 - 05:00 (Jetzt kommentieren)

Die Bundesnetzagentur hat die Anforderungen an besondere Solaranlagen nach der Innovationssauschreibungsverordnung festgelegt. Gebote für Anlagenkombinationen mit besonderen Solaranlagen werden bei der Innovationsausschreibung zum 1. April 2022 bezuschlagt.

Geregelt werden künftig Anforderungen an die Installationsorte, an Errichtungs- und Betriebsweise sowie Nachweise, die zu erbringen sind. Schwimmende Solaranlagen beispielsweise müssen sich am Wasserhaushaltsgesetz (WHG), wie auch an den dort geregelten Gewässerkategorien orientieren.

Besondere Solaranlagen: Diese Anforderungen betreffen Landwirte künftig

Die Solaranlagen auf Ackerflächen, also landwirtschaftlich genutzten Flächen, müssen nach technischem Stand gebaut und betrieben werden. Das bedeutet für die PV-Anlagen, dass sie über die gesamte Förderdauer hinweg die Anforderungen der DIN SPEC 91434:2021-05 erfüllen müssen. Öffentliche und nichtöffentliche Flächen sind betroffen. Dauergrünland, Dauerkulturen, Dauerweiden und stillgelegte sowie brachliegende Flächen jedoch nicht. Auch ist die Definition der Anlagen selbst festgelegt. Energiespeicher beispielsweise fallen nicht unter die von der Bundesnetzagentur beschriebenen Richtlinien.

Was sind besondere Solaranlagen?

Besondere Solaranlagen meinen Photovoltaikanlagen, die entweder auf Gewässern, auf Parkplätzen oder auf landwirtschaftlichen Flächen bei gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau auf derselben Fläche stehen. Oder kurz: Es findet eine Doppelnutzung statt. Dabei sollen Agrarpflanzen aber weiterhin einen Ertrag von 66 Prozent gegenüber entsprechenden, nicht PV-Anlagen kombinierten Flächen erzielen. Die festgelegten Anforderungen habe das Ziel, neue Potentiale von Solarstrom zu erschließen. Unter www.bnetza.de/pv-festlegung sind bereits alle Details veröffentlicht.

Mit Material von Bundesnetzagentur

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