Die Gesetzesvorhaben müssen noch den Bundesrat passieren. Der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Stromverbrauch soll bis 2030 auf mindestens 80 Prozent gesteigert werden, derzeit liegt er knapp unter 50 Prozent. Um das Ziel zu erreichen, sollen 2 Prozent der gesamten Bundesfläche für Windräder an Land ausgewiesen werden, das ist mehr als eine Verdoppelung.
Die Länder sollen nun gesetzlich verpflichtet werden, mehr Flächen bereitzustellen. Für die einzelnen Länder gelten unterschiedliche Ziele, weil es unterschiedliche Voraussetzungen für den Ausbau der Windenergie gibt. Dieser war in den vergangenen Jahren ins Stocken geraten, vor allem weil zu wenig Flächen ausgewiesen wurden.
Vervielfachung des PV-Ausbauziels
Das EEG 2023 sieht zudem vor, die Solarenergie in Deutschland von heute rund 60 GW bis zum Jahr 2030 auf 215 GW zu steigern. Um dieses Ziel zu erreichen, muss deren Anteil an der heimischen Stromversorgung in den kommenden zehn Jahren von derzeit rund 10 Prozent auf nahezu 30 Prozent anwachsen.
Der Ausbau der erneuerbaren Energie spielt eine Schlüsselrolle in der Strategie der Bundesregierung, um Klimaziele zu erreichen. Außerdem soll mittel- und langfristig die Abhängigkeit von fossilen Energien verringert werden.
Genehmingungsverfahren sollen beschleunigt werden
Ein zentraler Hebel für den Ausbau soll sein, dass erneuerbare Energien künftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Das soll Genehmigungsverfahren beschleunigen und Gerichtsverfahren erleichtern.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.