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EEG-Novelle: Neue Übergangsfristen für Biogas

am Freitag, 04.07.2014 - 13:49 (Jetzt kommentieren)

Novelle der Novelle: Beim eilig verabschiedeten Erneuerbare Energien Gesetz war der Koalition ein Fehler unterlaufen, der bei Biogasanlagen zu ungeplanten Förderkürzungen geführt hätte. Jetzt hat man nachgebessert.

Vergangene Woche wurde die Reform des Erneuerbare Energien Gesetzes verabschiedet, hat man bereits die erste Änderung beschlossen. Denn beim Gesetzestext hatte sich ein Fehler eingeschlichen, der bei Biogasanlagen zu ungewollten Förderkürzungen geführt hätte.
 
Gestern Nachmittag hat jetzt der Ausschuss für Wirtschaft und Energie den Änderungen im EEG zugestimmt. Die Änderungen dienen überwiegend der Korrektur von fehlerhaften Verweisen. Außerdem wurden Fristen zu Gunsten von Biogasanlagen geändert.  Für den Gesetzentwurf in geänderter Fassung stimmten die Koalitionsfraktionen (CDU/CSU und SPD), die Linksfraktion enthielt sich, und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte dagegen.

Die Änderungen im Überblick

So genannte Satelliten-Blockheizkraftwerke, die nicht am Standort der Biogasanlage betrieben, sondern über eine Leitung mit Gas versorgt werden, zählen wieder eigenständig in die Vergütungsbemessung. Die geplante Zusammenzählung hätte eine deutliche Vergütungskürzung mit sich gebracht.
 
Zudem wurde der Stichtag für in Bau befindliche Biogasaufbereitungsanlagen vom 1. August 2014 auf den 1. Januar 2015 verschoben.
 
Geändert hat man auch die Gärrestzeit von Biogasanlagen. Ursprünglich war geplant, diese auf 150 Tage zu begrenzen. 
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Nächste planmäßige Änderung in 2016

Die nächste planmäßige Änderung des EEG soll 2016 erfolgen, wenn die Ausschreibungsregeln, die zunächst in einem Pilotprojekt mit Solaranlagen getestet werden sollen, eingeführt werden.

Riesenweizengras als Alternative für die Biogasanlage?

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