Mais-Monokulturen in Deutschland seien zudem nachteilig für die Artenvielfalt, sagte Aigner. Die Bundesministerin kündigte eine Überprüfung und Anpassung der Vergütungsregelung im EEG an: "Diesen deutlichen Fehlentwicklungen aufgrund der Vergütungsstruktur für Strom aus Biomasse wird die Bundesregierung im Rahmen der bevorstehenden EEG-Novellierung entgegenwirken."
Wie eine Neuregelung aussehen könnte, darüber diskutieren heute rund 240 Experten und Branchenvertreter auf der Konferenz des BMELV. Dabei sollen sowohl die Praxistauglichkeit einzelner Regelungen des EEG auf den Prüfstand gestellt werden. Thematisiert werden auch die Verminderung von Flächennutzungskonkurrenzen durch vermehrte Reststoff-Verwertung und die Effizienz der Biogasproduktion durch Kraft-Wärme-Kopplung. Die Ergebnisse sollen in die Gespräche über die EEG-Novellierung einfließen.
Grundlage der Überarbeitung durch den Gesetzgeber wird der Erfahrungsbericht der Bundesregierung sein, der voraussichtlich im Mai dieses Jahres vom Kabinett verabschiedet wird. Bereits am 2. Februar hatte das Bundeskabinett die Absicht erklärt, Maßnahmen zur Kostendämpfung bei der Förderung erneuerbarer Energien zu treffen und die Biogas-Förderung neu zu regeln. Betreiber von Neuanlagen, die Biomasse nach dem EEG verstromen, müssen sich demnach ab 2012 auf eine Anpassung der Vergütungsregelungen einstellen. Gleichzeitig soll der positive Beitrag der Biomasse für den Ausbau der klimaschonenden Energieerzeugung in Deutschland auch in Zukunft berücksichtigt werden.
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