Energiespeicherung in Kommunen ist nicht Aufgabe von Netzbetreibern
Bayerns Netzausbau kommt nur schleppend voran. Bis 2030 soll die Erzeugung von Solarstrom verdreifacht werden. Dazu muss der Netzausbau und die Energiespeicherung mit diesen Zielen schritthalten können. Bereits jetzt produzieren Solaranlagen an sonnigen Tagen mehr Strom als das Stromnetz aufnehmen kann. Die Anlagen benötigen dann eine Abregelung, dass heißt, der gewonnene Strom verpufft sprichwörtlich. Dabei gibt es Netzbetreiber, die diesen Strom speichern möchten.

Solarpark-Investoren scheitern am Netzausbau
Investoren nahe Landshut wollen einen weiteren Solarpark bauen. Doch dazu wird es vielleicht nie kommen. Denn der nächste Anschluss an das Stromnetz ist 14 km entfernt, wodurch die Unternehmung unrentabel ist. Laut Michael Forstner, Vorstandsmitglied der ÜZW Energie AG, liegt die Genehmigung für den Bau eines Batteriespeichers seit gut fünf Jahren vor. Es scheitert an den rechtlichen Vorgaben, denen eine europäische Richtlinie zu Grunde liegt.
Energiespeicherung in Kommunen ist nicht Aufgabe von Netzbetreibern
„Im Sinne des Wettbewerbs hat man sich dazu entschieden, dass der Netzbetreiber nur das Netz betreibt und die Stromlieferung und -erzeugung bei anderen Personen liegt“, so Dr. Lukas Assmann von der Energierechtskanzlei AssmannPeiffer. Ausnahmen sind in Einzelfällen jedoch möglich
ÜZW erfüllt nach eigenen Angaben alle Voraussetzungen, weicht jedoch zurück. Doch der Antrag sei hochkomplex und zeitaufwendig. Der Bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert deshalb vom Bund, das Verfahren zu vereinfachen.
Strom vor Ort speichern als Zeichen für die Energiewende
Eine Gemeinde im Landkreis Landsberg hat die Sache selbst in die Hand genommen und selbst einen Energiespeicher gebaut. Der hier gespeicherte Strom heizt das Wasser für das lokale Nahwärmenetz oder wird in der Batterie gespeichert.
Schneller geht es also, wenn Kommunen selbst aktiv werden.
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