Die Einigung der EU-Energieminister sieht vor, dass die Mitgliedstaaten Zielgebiete ausweisen müssen. In diesen Vorranggebieten sollen verkürzte und vereinfachte Genehmigungsverfahren für den Ausbau der Erneuerbaren gelten.
Innerhalb von 18 Monaten nach dem Inkrafttreten der EU-Regelung müssen die Mitgliedstaaten die Zielgebiete kartieren. Sie sollen groß genug sein, damit die EU ihr Ziel von 40 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch erreicht.
Für die Areale zur Ansiedlung der Anlagen sollen Ausbaupläne erstellt werden. Die von den Ministern beschlossene Änderung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist Teil der Initiative „REPowerEU“, die die EU-Kommission im Mai vorgelegt hatte.
Maximal erlaubte Genehmigungsfristen werden beschränkt
Der Kompromiss der EU-Energieminister sieht vor, dass die Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energie-Anlagen in den ausgewiesenen Ansiedlungsgebieten an Land maximal ein Jahr und offshore höchstens zwei Jahre dauern dürfen. Für das Repowering bestehender Anlagen gelten verkürzte Fristen.
Außerhalb der bevorzugten Ausbauareale sollen die Genehmigungsverfahren zwei beziehungsweise drei Jahre nicht überschreiten. Für Solarprojekte beträgt die Genehmigungsfrist höchstens drei Monate.
Keine Umweltverträglichkeitsprüfung im Einzelfall mehr
Für Gebiete, die bereits als geeignet für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien ausgewiesen sind, einigte sich der Rat auf eine kürzere Genehmigungsfrist von sechs Monaten, wenn die Flächen unter anderem nicht in Natura-2000-Gebieten liegen und einer Umweltprüfung unterzogen wurden.
Ein zentraler Aspekt der Einigung ist, dass die gesamten Ausbaupläne der Mitgliedstaaten für die Vorranggebiete einer vereinfachten Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden, anstatt wie üblich für jedes einzelne Projekt eine Prüfung durchzuführen.
In den Vorranggebieten werden auch die Gründe für rechtliche Einwände gegen neue Anlagen eingeschränkt, da angenommen wird, dass sie von übergeordnetem öffentlichem Interesse sind.
NABU befürchtet Wildwuchs der Erneuerbaren zu Lasten der Natur
Der Naturschutzbund Deutschland (NABU) sieht die Vereinbarung der EU-Energieminister kritisch. NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger sagte, mit der Notverordnung sei „ein schadhafter Wildwuchs von Erneuerbaren zu Lasten der Natur zu befürchten“. Die Bundesregierung als eine treibende Kraft hinter der Einigung riskiere, jahrzehntelang bewährte und für den Natur- und Klimaschutz wichtige Planungs- und Umweltstandards aufzugeben.
Raphael Weyland, EU-Umweltrechtexperte des NABU, ergänzte: „Erneuerbare Energien pauschal als im überwiegenden öffentlichen Interesse zu betrachten, ohne die ökologische Wertigkeit des Standorts zu berücksichtigen, wie es die Notverordnung tut, verschärft die Naturkrise.“
Unter dem Deckmantel der Energiewende würden Bereichsausnahmen von der UVP-Richtlinie, der FFH- und Vogelschutz-Richtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie geschaffen, ohne diese Rechtsakte selbst ändern zu wollen. Nicht zuletzt werde unter Berufung auf eine Notfallkompetenz das Europäische Parlament ausgehebelt.
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