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Erneuerbare Energien

Erneuerbaren-Energien-Richtlinie: Neufassung formell verabschiedet

Biogas
am Montag, 10.12.2018 - 09:28 (Jetzt kommentieren)

Die Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union haben der Neufassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) zugestimmt.

Im RED II steht mitunter das festgeschriebene Ziel, den Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 32 Prozent bis 2030 zu steigern. Ursprünglich waren von der EU-Kommission 27 Prozent vorgeschlagen worden. Der Fachverband Biogas bemängelt jedoch das Fehlen verbindlicher nationaler Unterziele für die Mitgliedsstaaten.

Biogas: Neuanlagen müssen Einsparungen nachweisen

Für Biogasanlagen sind die Anforderungen an die Treibhausgasminimierung in der RED II gestiegen. Erstmals müssen auch Neuanlagen zur Strom- und Wärmeproduktion Einsparungen nachweisen. Die Methodik der Treibhausgasbilanzierung bei Gülle wurde in der RED II auf den neuesten Stand gebracht und die vermiedenen Gülleemissionen durch die Vergärung bestätigt. Auch für Mais gibt es einen neuen Standardwert. Leider fehlt dieser aber immer noch für den Anbau von Gras, Zuckerrüben oder Ganzpflanzensilage.

Regenerative Kraftstoffe: Anteil soll bis 2030 nur bei 14 Prozent liegen

Der Anteil an regenerativen Kraftstoffen soll indes bis 2030 nur 14 Prozent betragen. Durch die Mehrfachanrechnung für Erneuerbare Energien blieben die tatsächlichen Produktionsniveaus weiterhin viel zu niedrig. Damit würden die Treibhausgase kaum gesenkt. Allerdings wurden erstmals verbindliche Unterquoten für Biokraftstoffe aus Rest- und Abfallstoffen festgelegt. „Bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht müssten diese aber noch angehoben werden“, so der Hauptgeschäftsführer des Fachverbandes Biogas, Dr. Claudius da Costa Gomez.

Mit Material von Fachverband Biogas

Schritt für Schritt zur Mega-Biogasanlage

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