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Biomasse

EU-Parlament deckelt Biospritproduktion aus Ackerfrüchten

am Mittwoch, 29.04.2015 - 13:30 (Jetzt kommentieren)

Straßburg - Das EU-Parlament stimmte gestern für eine Begrenzung von Biokraftstoffen, die aus Nahrungspflanzen wie Raps oder Mais gewonnen werden. Nur noch max. 7 Prozent sollen zukünftig vom Acker kommen.

Das EU-Parlament fordert die Umstellung schon seit Jahren mit dem Argument, dass durch den Anbau von Pflanzen für die Spritproduktion Flächen für den Anbau von Nahrung wegfallen. Gestern hat das Parlament eine Richtlinie über die Qualität von Biokraftstoffen angenommen. Es sieht eine Obergrenze für Biokraftstoffe vom Acker von 7 Prozent vor. Eine deutliche Mehrheit aus Christdemokraten, Sozialdemokraten, britischen Konservativen und Liberalen stimmte in Straßburg dafür.
 
 
Die Linken und die Grünen lehnten den Kompromiss dagegen ab, weil er ihrer Meinung nach den Einsatz von Biodiesel und Bioethanol zu wenig begrenzt.
 

Vorschlag für Nutzung bis 2020

In den Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat wurde ausgemacht, dass die Mitgliedstaaten 0,5 Prozent der Energie im Verkehrssektor aus Biotreibstoffen der zweiten Generation bereitstellen sollen. Dieses Ziel gilt erst für 2020 und ist nicht bindend. Das EU-Parlament fordert die Kommission auf, möglichst rasch einen Vorschlag für die Nutzung erneuerbarer Energie im Verkehrssektor für die Zeit nach 2020 vorzulegen. In diesem Vorschlag sollen dann die Weichen deutlicher in Richtung der Bioenergie ohne Flächenkonkurrenz zu Nahrungs- und Futtermitteln gestellt werden.
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Keine verbindlichen ILUC-Faktoren

Die Abgeordneten von Grünen und die Linken halten die im Kompromiss beschlossene Obergrenze für Biodiesel und Bioethanol von 7 % bis 2020 für zu hoch. Zudem bedauern sie, dass sich der EP-Umweltausschuss bei den sogenannten ILUC-Faktoren (Auswirkungen von indirekten Landnutzungsänderungen) nicht durchsetzen konnte. Der Ausschuss hatte in der zweiten Lesung rechtlich verbindliche ILUC-Faktoren gefordert, die möglicherweise das Aus vor allem für Biodiesel bedeutet hätten. Die EU-Mitgliedstaaten haben dies jedoch verhindert und erklärt, die Vorgaben des ILUC-Konzepts seien willkürlich und innerhalb der Wissenschaft umstritten. Biodiesel könne nicht einseitig für die Abholzung des Regenwaldes verantwortlich gemacht werden, wurde betont.
 

UFOP mit Kompromiss zufrieden

Der Vorsitzende der Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen e.V. (UFOP), Wolfgang Vogel zeigt sich erleichtert, dass zur Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Biomasse ein sachgerechter Kompromiss gefunden wurde. Auf der einen Seite sei die Festlegung in Höhe von 7 Prozent zu befürworten, andererseits werde mit der Ermächtigung der Mitgliedsstaaten national eine niedrigere Kappungsgrenze festzulegen, auch der kritischen Diskussion im Ministerrat Rechnung getragen. Vogel kritisiert jedoch, dass die von der UFOP wiederholt angemahnte Festlegung einer langfristigen und für Investoren verlässlichen europäischen Biokraftstoffpolitik mit diesem Beschluss wieder einmal ausgeblieben ist. Ohne einen Mix von Biokraftstoffen aus unterschiedlichen Biomassequellen komme die Dekarbonisierung des Verkehrssektors nicht voran.
 
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