Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Klimaziele der Bundesregierung haben CDU/CSU und SPD nun die letzten offenen Punkte bei der Verschärfung des Bundes-Klimaschutzgesetzes geklärt.
Voraussichtlich am Donnerstag (24.06.) wird der Bundestag über das Gesetz abstimmen. Stimmt die Mehrheit des Parlaments zu, kommt das Bundes-Klimaschutzgesetz kurzfristig auf die Tagesordnung zur letzten Sitzung des Bundesrats am Freitag (25.06.).
Neben dem Ausbau erneuerbarer Energien hat die Koalition insbesondere bei der Entlastung von Unternehmen beim CO2-Preis eine Einigung erzielt.
Weniger Bürokratie für Windenergie
Für Wind- und Solarenergie sollen für das nächste Jahr die Ausschreibungsmengen erhöht werden. Bei der Windenergie an Land soll sich das Volumen von 1,1 Gigawatt auf vier Gigawatt steigern. Für Photovoltaik ist eine Steigerung von 4,1 Gigawatt auf sechs Gigawatt vorgesehen.
Über das nächste Jahr hinaus gibt es noch keine Festlegungen. Der SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch betonte, dass es in den kommenden Monaten eine zentrale Aufgabe sein werde, einen Pakt "zum verbindlichen Ausbau der erneuerbaren Energien zwischen Bund, Ländern und Kommunen" zu schaffen.
Einfachere Genehmigungsverfahren sollen zum Ausbau erneuerbarer Energien beitragen. Bestehende Windkraftanlagen sollen künftig leichter durch neuere ersetzt werden. Die Pläne der Koalition sehen vor, dass eine Verbesserung der Umwelt für die Genehmigung einer neuen Anlage entscheidend sein soll. Ist dies der Fall, wird genehmigt. Bislang scheitert der Ausbau der Windenergie häufig an bürokratischen Hürden.
Bei der Solarenergie will die Koalition eine Einbeziehung der Kommunen erreichen. Sie sollen sich künftig beteiligen können, wenn Betreiber auf Freiflächen Solaranlagen installieren. Wie bei der Windenergie an Land sind für die Beteiligung bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde vorgesehen.
Darüber hinaus wollen CDU/CSU und SPD Anreize für den Einsatz von grünem Wasserstoff schaffen. Hier soll es noch in dieser Legislaturperiode eine komplette Befreiung von der EEG-Umlage geben.
Mehr staatliche Unterstützung für den CO2-Preis
Beim CO2-Preis für Öl und Gas, der seit dem 1. Januar diesen Jahres 25 Euro pro Tonne beträgt, sollen die Unternehmen künftig entlastet werden. Eine Änderung der dafür erlassenen Carbon-Leakage-Verordnung soll es mehr Unternehmen ermöglichen, staatliche Entschädigungen in Anspruch zu nehmen. Damit will die Koalition ihr Ziel weiter verfolgen, eine Verlagerung der Geschäfte ins Ausland zu verhindern.
Die bisherige Regel, dass Unternehmen bis zu einem Verbrauch von 150 Tonnen CO2 die Zusatzkosten allein tragen müssen, soll nur noch dann gelten, wenn ein Unternehmen mindestens zehn Gigawattstunden im Jahr abrechnet. Für Unternehmen mit geringem Verbrauch soll der sogenannte Selbstbehalt sinken - also der Teil, für den sie keine staatliche Entschädigung geltend machen können. Für jede eingesparte 0,2 Gigawattstunde soll der Selbstbehalt den Plänen zufolge um je 20 Tonnen fallen.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.