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Solar

Gewährleistung auf Solaranlage in die Planung einbeziehen!

am Freitag, 20.06.2014 - 12:48 (Jetzt kommentieren)

Was, wenn die Solaranlage kaputt geht? Wie lange ist Garantie drauf? Zu PV-Anlagen und ihrer Gewährleistungsfrist gibt es inzwischen eine Reihe von Urteilen, allerdings keine einheitliche Rechtsprechung.

Solaranlage
Dies meldet die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht (ARGE Baurecht) im Deutschen Anwaltverein (DAV). Ob private Bauherren zwei oder fünf Jahre Gewährleistung auf ihre Anlage haben, richtet sich nämlich vor allem nach der Installationsweise der Anlage. Das haben der Bundesgerichtshof (BGH) und diverse Oberlandesgerichte in verschiedenen Urteilen definiert.
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Installationsweise entscheidet über Garantiezeit

Einfache Anlagen, die nur auf dem Dach montiert sind, genießen bei Mängeln die übliche zweijährige Verjährungsfrist (BGH, Urteil vom 09.10.2013 – Aktenzeichen: VIII ZR 318/12). Sind Solaranlage und Haus aber baulich voneinander abhängig, steigt die Verjährungsfrist auf fünf Jahre (Urteil des Oberlandesgerichts München vom 10.12.2013 Aktenzeichen: 9 U 543/12 Bau). Das ist beispielsweise beim Solar- oder Plus-Energie-Haus der Fall: Ohne Photovoltaikanlage funktioniert das Haus nicht. Die ARGE Baurecht rät deshalb: Da die Gewährleistung von der Art der Anlage abhängt, sollten sich alle Beteiligten entsprechend beraten lassen, also Bauherren und Investoren genauso wie Baufirmen, Handwerksbetriebe und Planer.

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