
Der von der Bundesregierung zugesicherte Bestandsschutz für Biogasanlagen ist eine Farce. Zu diesem Schluss kommt der Fachverband Biogas, nachdem er den Kabinettsentwurf zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ausgewertet hat.
Vor allem bei der Einführung der Höchstbemessungsgrenze sieht der Fachverband einen massiven Eingriff in den Bestandschutz - und damit einen klaren Widerspruch zu den offiziellen Aussagen der Bundesregierung, die die Sicherheit bestehender Anlagen garantieren will.
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Höchstbemessungsgrenze falsch angesetzt
Die Höchstbemessungsgrenze ergibt sich aus der maximalen Stromerzeugung in einem der vergangenen Kalenderjahre geteilt durch die Jahresstundenzahl (8.760). Die daraus errechnete Leistung der Anlage gilt als Basis für deren weiteren Betrieb.
Der Gesetzgeber berücksichtigt dabei allerdings nicht, auf welche tatsächliche Leistung das Konzept der Anlage ausgelegt ist: Betreibern, die erst in den vergangenen beiden Jahren erweitert haben, war es nicht möglich, die volle Jahresstromproduktion zu erreichen, kritisiert der Fachverband. Diese würden nun auf eine zu niedrige Bemessungsleistung fixiert und könnten die ursprünglich vorgesehene Zielleistung nicht mehr erreichen. So könnten auch bereits abgeschlossene Wärmeverträge nicht erfüllt werden.
Zu kurzfristige Stichtage 'ruinieren zahlreiche Landwirte'
Darüber hinaus würde der Kabinettsentwurf auch zahlreiche Landwirte ruinieren, die bereits in den Neubau einer Anlage investiert haben aber weder zum Stichtag 23. Januar 2014 eine Genehmigung vorliegen hatten noch zum 31. Juli 2014 in Betrieb gehen können. "Von der Planung bis zur Inbetriebnahme einer Biogasanlage vergehen bis zu anderthalb Jahre. Wer in den letzten Monaten Geld in die Hand genommen hat, um eine Neuanlage zu bauen, und die kurzfristigen Stichtage nicht einhalten kann, steht vor dem Ruin", sagt der Geschäftsführer des Fachverbandes Biogas, Stefan Rauh.
Umfrage: Biogasanlagenbetreiber sehen Investiton in Gefahr
Eine aktuelle Umfrage unter den Mitgliedern des Fachverbandes hat ergeben, dass zahlreiche Betreiber von Biogasanlagen ihre bereits getätigte Finanzierung in Gefahr sehen. "Pro Anlage sprechen wir hier von Investitionen bis zu einer Million Euro", erklärt Rauh. Bislang hätten etwa 300 Betreiber und damit zehn Prozent der angeschriebenen Mitglieder auf die Umfrage reagiert.
"Hochgerechnet auf den Bestand von 7.800 Anlagen kann man davon ausgehen, dass über 1.000 Biogasanlagen in Deutschland durch den aktuellen Kabinettsentwurf in ihrer Existenz bedroht sind", prognostiziert Rauh.
Verband fordert neue Stichtagsregel
Der Fachverband Biogas fordert die Bundesregierung jetzt auf, die versprochenen Vertrauensschutz auch in der Realität einzuhalten. Dazu müsse sowohl die Stichtagsregelung abgeändert, als auch die Regelung der Höchstbemessungsgrenze grundsätzlich überdacht werden.
Nach Vorstellung des Fachverbands sollen bis Ende dieses Jahres fertiggestellte Neuanlagen grundsätzlich ins EEG 2012 fallen, sofern sie bis zum 31. Juli eine Genehmigung beantragt haben. Auch bis zum 31. Juli getätigte Investitionen in Bestandsanlagen müssten bei der Ermittlung der Höchstbemessungsleistung berücksichtigt werden.
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