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Energiewende

Koalitionsbeschluss: Ende der EEG-Umlage im Sommer 2022

Bundeskanzler Scholz mit Robert Habeck und Christian Lindner im Gespräch
am Donnerstag, 24.02.2022 - 10:10 (Jetzt kommentieren)

Jetzt hat die Koalition ihre Entscheidung getroffen: die EEG-Umlage wird im Juli 2022 abgeschafft. Wegen der hohen Energiepreise gibt es weitere, milliardenschwere Entlastungen für Berufspendler und Bürger mit geringem Einkommen.

Zur Eindämmung der hohen Energiekosten haben die Spitzen der Ampelkoalition aus SPD, Grünen und FDP am Mittwoch (23.02.2022) das Ende der EEG-Umlage beschlossen. Ab Juli 2022 müssen Verbraucher die EEG-Umlage nicht mehr über die Stromrechnung zahlen.

Um den explodierenden Strompreisen entgegen zu wirken wurde nach den Beratungen des Koalitionsausschusses ein milliardenschweres Entlastungspaket beschlossen. 

Früheres Ende der EEG-Umlage

Der zentrale Aspekt ist das vorgezogene Ende der EEG-Umlage. Dieser Schritt war ursprünglich erst für Anfang 2023 geplant. Ab Juli 2022 muss die Förderung zum Ausbau von erneuerbaren Energien und Ökostrom nicht mehr über die Stromrechnung gezahlt werden.

Die Koalition erwartet ausdrücklich, dass die Energieversorger die Entlastung in vollem Umfang an die Verbraucher weitergeben. Das ist jedoch noch nicht sicher.

In Zukunft werde die EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Das frühere Ende der EEG-Umlage koste den Bund rund 6,6 Milliarden Euro, so Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP). 

Höhere Pendlerpauschale für Fernpendler

Vor dem Hintergrund der gestiegenen Kraftstoffpreise soll die für Januar 2024 geplante Erhöhung der Pendlerpauschale vorgezogen werden. Das betrifft Fernpendler ab dem 21. Kilometer, die Pauschale soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 38 Cent betragen. Die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.

Für kürzere Pendelstrecken greife eine Erhöhung der Werbungskostenpauschale, betonten die Koalitionsvertreter.

Sofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen

Der Sofortzuschlag für von Armut betroffenen Kindern soll zum 1. Juli 2022 auf den Weg gebracht werden. Bis zur Einführung der Kindergrundsicherung soll der Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro pro Monat Kinder aus Familien mit geringem Einkommen finanziell unterstützen.

Der Kinderzuschlag beträgt seit dem 1. Januar 2022 bis zu 209 Euro monatlich je Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes.

Einmalzuschlag und höhere Freibeträge

Bezieher von Arbeitslosengeld II, Grundsicherung und Sozialhilfe sollen einen einmaligen Zuschuss von 100 Euro bekommen. Davon sollen bedürftige Menschen profitieren, die Rede ist von einem Coronazuschuss.

Arbeitnehmer, die eine Steuererklärung einreichen, sollen ebenfalls profitieren. Der Arbeitnehmerpauschbetrag wird rückwirkend zum Jahresbeginn auf 1200 Euro erhöht. Der Grundfreibeträg bei der Einkommenssteuer steigt ebenfalls, auf einen Wert von 10.347 Euro.

Vom Kabinett bereits beschlossen wurde ein einmaliger Heizkostenzuschuss für finanzschwache Haushalte. Nun wird darüber im Bundestag debattiert, um Mehrbelastungen für Haushalte, die Wohngeld bekommen, für Auszubildende und Studierende mit geringen Einkommen durch eine Einmalzahlung abzufedern.

Mit Material von dpa

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