Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat heute in einem Verfahren über die Rückzahlung womöglich unrechtmäßig erhaltener EEG-Beihilfen entschieden. Der Netzbetreiber wollte von einem Landwirt eine sechsstellige Summe zurück, da er seine Photovoltaikanlage nicht bei der Bundesnetzagentur angemeldet habe, sagte eine OLG-Sprecherin.
Nun ist eine Entscheidung gefallen, berichtet die Lausitzer Rundschau (lr). Der Besitzer der Photovoltaikanlage wurde zur Rückzahlung von rund 200.000 Euro EEG-Beihilfe verurteilt. Das Geld habe dem Landwirt nicht zugestanden, weil er die Anlage nicht gemeldet hatte, so die lr.
EEG-Rückforderung von Erzeugern
Wie der betreffende Landwirt sehen sich zahlreiche Ökostrom-Erzeuger mit Rückforderungen wegen Fehlern bei der Anmeldung ihrer Anlagen konfrontiert, so die dpa weiter. Allein in Schleswig-Holstein verlange die Schleswig-Holstein Netz AG nach eigenen Angaben noch Geld von 240 Betreibern. Dabei geht es um rund 3,8 Millionen Euro.
Photovoltaik-Anlagen zu spät angemeldet
Bundesweit sind einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linken zufolge allein zwischen Januar und September 2015 insgesamt 4499 Photovoltaik-Anlagen verspätet angemeldet worden. Ein ähnlicher Fall liegt bereits dem Bundesgerichtshof vor, meldet die dpa.
Quelle: dpa, Lausitzer Rundschau, Focus
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.