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Gerichtsurteil

Landwirt muss 200.000 Euro EEG-Beihilfe zurückzahlen

Photovoltaikanlage auf Stalldach
am Donnerstag, 22.09.2016 - 14:15 (Jetzt kommentieren)

Das Oberlandesgericht hat einen Ökostrom-Erzeuger heute zu einer hohen EEG-Rückzahlung verurteilt, weil er seine Anlage nicht bei der Bundesnetzagentur angemeldet hatte.

Das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig hat heute in einem Verfahren über die Rückzahlung womöglich unrechtmäßig erhaltener EEG-Beihilfen entschieden. Der Netzbetreiber wollte von einem Landwirt eine sechsstellige Summe zurück, da er seine Photovoltaikanlage nicht bei der Bundesnetzagentur angemeldet habe, sagte eine OLG-Sprecherin.

Nun ist eine Entscheidung gefallen, berichtet die Lausitzer Rundschau (lr). Der Besitzer der Photovoltaikanlage wurde zur Rückzahlung von rund 200.000 Euro EEG-Beihilfe verurteilt. Das Geld habe dem Landwirt nicht zugestanden, weil er die Anlage nicht gemeldet hatte, so die lr.

EEG-Rückforderung von Erzeugern

Wie der betreffende Landwirt sehen sich zahlreiche Ökostrom-Erzeuger mit Rückforderungen wegen Fehlern bei der Anmeldung ihrer Anlagen konfrontiert, so die dpa weiter. Allein in Schleswig-Holstein verlange die Schleswig-Holstein Netz AG nach eigenen Angaben noch Geld von 240 Betreibern. Dabei geht es um rund 3,8 Millionen Euro.

Photovoltaik-Anlagen zu spät angemeldet

Bundesweit sind einer Antwort der Bundesregierung auf Anfrage der Linken zufolge allein zwischen Januar und September 2015 insgesamt 4499 Photovoltaik-Anlagen verspätet angemeldet worden. Ein ähnlicher Fall liegt bereits dem Bundesgerichtshof vor, meldet die dpa.

Quelle: dpa, Lausitzer Rundschau, Focus

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