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Erneuerbare Energien

Mehr Windenergie: Bundeskabinett beschließt Wind-an-Land-Gesetz

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am Mittwoch, 15.06.2022 - 15:10 (Jetzt kommentieren)

In seiner heutigen (15.06.) Sitzung hat das Bundeskabinett über weitere Grundlagen zum Ausbau der Windenergie an Land beschlossen. Noch im Sommer sollen Genehmigungsverfahren und die Erteilung von Ausnahmen für den Bau neuer Anlagen erleichtert werden.

Wie Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) nach der Kabinettssitzung erklärte, solle der Ausbau der Windenergie wieder in großem Umfang vorankommen. Eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ist vorgesehen, um den Zielkonflikt zwischen Windenergie und Artenschutz aufzulösen. Durch das geplante Wind-an-Land-Gesetz sollen die Bundesländer verpflichtet werden, eine Mindestfläche für Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen: Auf 1,4 Prozent der jeweiligen Landesfläche sollen bis 2026 Windräder stehen, bis 2032 sollen es zwei Prozent der Landesfläche sein.

Das parlamentarische Verfahren im Bundestag und im Bundesrat soll noch vor der Sommerpause ab Mitte Juli abgeschlossen werden.

Windräder auch in Landschaftsschutzgebieten

Umweltministerin Steffi Lemke (Grüne) betonte, dass der Schutz von Tierarten den Ausbau von Windkraftanlagen nicht bremsen dürfe. Schließlich verstärkten die Klimakrise und die Artenkrise sich gegenseitig und dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden.

Die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes soll den Bau von Windkraftanlagen in Landschaftsschutzgebieten ermöglichen.

Außerdem sehen die Pläne vor, mit bundeseinheitlichen und gesetzlichen Standards zu prüfen, inwieweit eine Windenergieanlage das Kollisionsrisiko für gefährdete Vogelarten signifikant erhöht. Dazu soll es eine Liste kollisionsgefährdeter Brutvogelarten geben, auf der zum Beispiel Seeadler, Steinadler und Rotmilan stehen. Geplant sind ein artspezifischer Tabubereich in unmittelbarer Nähe zum Brutplatz und weitere Prüfbereiche. Außerhalb der Prüfbereiche ist voraussichtlich keine weitere Prüfung mehr erforderlich.

Gleichzeitig sollen Artenhilfsprogramme aufgesetzt werden, die den Schutz der gefährdeten Arten stärken sollen. Für diese Programme sollen 80 Millionen Euro an öffentlichen Mitteln zur Verfügung stehen.

Der Ersatz alter Anlagen durch leistungsstärkere und höhere soll durch das sogenannte Repowering erleichtert werden.

Habeck: Politik soll beim Ausbau der Windenergie handlungsfähig bleiben

Laut Habeck sei das Gesetzespaket notwendig, um unabhängiger von fossilen Energien zu werden und die Klimaschutzziele zu erreichen. Dass ein stärkerer Windkraftausbau für viele Menschen und einige Regionen eine Zumutung bedeute, wolle er aber nicht verhehlen. Die Politik müsse auf Ängste und Sorgen eingehen, dies dürfe aber nicht zu einer politischen Blockade und Handlungsunfähigkeit führen. Habeck wies auch auf die wirtschaftliche Bedeutung der Windkraft hin: Es sei mittlerweile ein Standortvorteil geworden, erneuerbare Energien zu haben.

Verbände: Unkonkrete Regelungen könnten Ausbau noch verlangsamen

Eine Überarbeitung der Gesetzesvorhaben fordern mehrere Energieverbände von der Bundesregierung. In einer gemeinsamen Pressemitteilung kritisieren unter anderen der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) und der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), dass die Änderungen beim Schutz von Tierarten noch nicht klar genug formuliert seien. Die neuen Artenschutzvorgaben könnten die Beschleunigung von Windrad-Genehmigungen behindern.

Hermann Albers, Präsident des Bundesverbands Windenergie (BWE), sagt: „Der Gesetzentwurf schafft neue Rechtsunsicherheiten und würde allein deshalb Genehmigungsprozesse verlängern“. Außerdem würden die sich gerade ergebenden europarechtlichen Möglichkeiten für den Zubau nicht genutzt. Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), mahnte an, dass beim Artenschutz die Population einer Tierart und nicht das einzelne Tier im Mittelpunkt stehen dürfe. Das entspreche auch den aktuellen Empfehlungen der EU-Kommission, so Liebing.

Auch der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) hatte im Vorfeld bestehende Rechtsunsicherheiten bemängelt. Allerdings wird auf Naturschutzseite eine Schwächung des Naturschutzes befürchtet. 

Vor der heutigen Sitzung des Kabinetts beschwerten sich das Aktionsbündnis Forum Natur (AFN) und der Deutsche Jagdverband (DJV) über die verspätete beziehungsweise völlig ausgebliebene Beteiligung bei der Verbändeanhörung zur geplanten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. „Es ist nicht akzeptabel, am Freitagnachmittag einen Gesetzentwurf zu erhalten und nur bis zum darauffolgenden Montag Zeit für eine Stellungnahme zu haben“, sagte der AFN-Vorsitzende Max von Elverfeldt. Der DJV als gesetzlich anerkannte Naturschutzvereinigung sei im Voraus nicht einbezogen worden.

Mit Material von dpa, AgE

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