Das Gesetz zur Strompreisbremse sieht vor, dass Produzenten von Ökostrom angesichts der krisenbedingt hohen Marktpreise entstehende Mehrerlöse abführen müssen. Mit diesem Geld soll die geplante Strompreisbremse zur Entlastung der Verbraucher finanziert werden.
Fiktive Referenzpreise belasten die Ökostromanbieter
Green Planet Energy kritisiert vor allem den im Gesetz formulierten Passus, wonach Wind- oder Solarkraftwerke, die ihren Strom über langfristige Lieferverträge – so genannte Power Purchase Agreements (PPA) – vermarkten, nicht gemäß der darin vereinbarten Preise abgeschöpft werden, sondern anhand von Referenzpreisen, die sich an den Börsenpreisen orientieren.
„Die fiktiven Referenzpreise liegen zumeist deutlich über den PPA-Preisen, zu denen Erneuerbaren-Anlagen ihren Strom an Ökoenergieanbieter liefern“, sagt Müller. Die Folge: Betroffene Ökostrom-Anlagen geraten in Liquiditätsschwierigkeiten, da die angenommenen Überschüsse nicht real verdient werden, aber dennoch vom Staat abgeschöpft werden. Dies könne im Extremfall sogar zu Insolvenzen führen.
Um die Verluste wettzumachen, müssten Ökostromanbieter ausgerechnet wegen der Strompreisbremse die Strompreise erhöhen. Das käme einen Schildbürgerstreich gleich.
Ökologische Zielsetzungen werden konterkariert
„Es geht aber nicht nur ums Geld, sondern auch um ökologisch sinnvolle Effekte“, sagt Nils Müller, Vorstand von Green Planet Energy. Einerseits sollen Menschen direkter am Ausbau der Erneuerbaren beteiligt werden, doch genau solche Projekte würden jetzt Schaden nehmen.
Als Beispiel nennt er eine große Photovoltaikanlage, deren Bau die Mitglieder einer Ökoenergiegenossenschaft finanziert hätten, aus der sie seither günstigen Strom beziehen. Das Angebot ist laut Müller in dieser Form nun akut gefährdet. Laut eines Rechtsgutachtens ist die Bundesregierung auch über EU-Recht zur Stärkung von PPAs verpflichtet. Die geplante Abschöpf-Regelung laufe dem zuwider.
Für die Bioenergie gab es Verbesserungen
Der Bundesverband Erneuerbare Energien verweist ebenfalls auf das PPA-Problem und weitere Unzulänglichkeiten des Gesetzentwurfes, der morgen in zweiter und dritter Lesung verabschiedet werden soll.
Wichtige Verbesserungen habe es zwar bei der Bioenergie gegeben, dennoch werde das Potenzial nicht ausgeschöpft. So sei er erfreulich, dass die Abgeordneten die Erhöhung des Sicherheitszuschlages bei Biogas und Altholz sowie weitere Änderungen, zum Beispiel der Bezug auf die Höchstbemessungsleistung statt auf die installierte Leistung beschlossen hätten. Das war eine zentrale Forderung der Branche.
Völlig unverständlich sei aber, dass das Biogas-Potenzial für die Spitzenlastdeckung nicht genutzt werde, denn es fehle weiter ein energieträgerspezifischer Monatsmarktwert im Gesetz. „Die Folge ist: es wird mehr fossiles Erdgas eingesetzt. Das kann nicht im Interesse von Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit sein“, sagt die Präsidentin des Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE), Dr. Simone Peter.
Fundamentalkritik: Es trifft die Falschen
Kritiker des Strompreisbremse sehen im Gesamtkonzept einen fundamentalen Fehler. Abschöpfungen sind dem deutschen Staat nur möglich, wenn er Zugriff auf die Unternehmen hat. In Deutschland sind meist nur kleine und mittlere Energieerzeuger ansässig. Die großen Multis haben ihre Firmensitze im Ausland und können sich damit relativ einfach der deutschen Gesetzgebung entziehen. Dadurch belaste man kleinen Energieunternehmen überproportional gegenüber den großen.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.