Das Land Baden-Württemberg will bereits 2040 klimaneutral sein, das Ziel also 5 Jahre vor dem Bund und 10 Jahre vor der Europäischen Union (EU) erreichen. Die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker von Bündinis 90/Die Grünen betont die Notwendigkeit der Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen.
Neben der Windenergie sei der Ausbau von Solaranlagen ein elementarer Baustein, um die Versorgungssicherheit aus erneuerbaren Energien sicherzustellen und die festgelegten Klimaschutzziele zu erreichen. Im Interesse aller müsse die Begrenzung des CO2-Ausstoßes schnellstmöglich erreicht werden.
Pflicht für Solaranlagen erfolgt stufenweise
Die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO) des Landes Baden-Württemberg legt die Installation von Solaranlagen auf Dächern von Neubauten ab dem Janr 2022 in mehreren Stufen fest. Die Verordnung unterteilt dabei in drei Bereiche:
- 1. Januar 2022: Neu gebaute Nicht-Wohngebäude und Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen. In diesen Bereich fallen auch landwirtschaftlich genutzte Gebäude wie Ställe oder Maschinenhallen
- 1. Mai 2022: Neu gebaute Wohngebäude fallen ebenfalls unter die PV-Pflicht
- 1. Januar 2023: Installation von Photovoltaikanlagen bei Dachsanierungen bestehender Gebäude
Voraussetzungen der Dachflächen für PV-Pflicht
In §4 der sogenannten Verordnung des baden-württembergischen Umweltministeriums zu den Pflichten zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Dach- und Parkplatzflächen ist festgelegt, unter welchen Bedingungen die Dächer von Gebäuden unter die PV-Pflicht fallen.
Laut Verordnung eine Dachfläche zur Solarnutzung geeignet, wenn:
- mindestens eine ihrer Einzeldachflächen eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern hat und eine Neigung von höchstens 20 Grad aufweist oder bei einer Neigung von 20 bis 60 Grad nach Westen, Osten und allen dazwischenliegenden Himmelsrichtungen zur südlichen Hemisphäre ausgerichtet ist (Standardnachweis) oder
- mindestens eine Teildachfläche dieser Einzeldachflächen eine zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern aufweist, hinreichend von der Sonne beschienen, hinreichend eben und keiner notwendigen Nutzung vorbehalten ist, die einer Solarnutzung entgegensteht (erweiterter Nachweis).
Zur Erfüllung der Pflicht ist beim Standardnachweis ein Mindestumfang der Anlage von 60 Prozent der geeigneten Dachfläche notwendig. Bei Dächern mit erweitertem Nachweis liegt der Anteil bei 75 Prozent.
Welche Möglichkeiten zur Erfüllung der PV-Pflicht gibt es?
Zur Erfüllung der ab 2022 in Baden-Württemberg geltenden Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Dabei können die Pflichten zum Betrieb der Solaranlage abgegeben werden. Außerdem muss die Solaranlage nicht zwangsläufig auf dem Dach selbst installiert werden:
- Errichtung von Photovoltaikanlage auf Dach oder Außenfläche des Gebäudes
- Errichtung von Photovoltaikanlage in unmittelbarer Nähe zum Gebäude
- Errichtung von Solarthermieanlage
- Verpachtung von Dachfläche an Dritte, die Installation und Betrieb der Photovoltaikanlage übernehmen
Solaranlagen-Förderung bis zu 50 Prozent
Das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Investitionsprogramm Zukunft Altbau weißt im Zuge der PV-Pflicht auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hin. Dies sei eine bisher kaum bekannte Alternative zur Einspeisevergütung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Werden Beheizung und Kühlung eines Gebäudes über 55 Prozent aus erneuerbaren Energien generiert, sind bis zu 150.000 Euro Kosten förderfähig.
Wird die Bundesförderung in Anspruch genommen, muss im Gegenzug aber auf die EEG-Einspeisevergütung verzichtet werden. Daher lohnt sich die BEG besonders bei hohem Eigenverbrauch, wenn ohnehin wenig Überschuss ins Netz eingespeist wird. Im Einzelfall sollten Experten überprüfen, welche Variante lukrativer ist.
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