Betreiber von Photovoltaik-Anlagen, die es versäumt haben, diese ordnungsgemäß anzumelden, müssen mit dem Verlust eines Großteils ihrer Einnahmen rechnen. Ein Landwirt aus Schleswig-Holstein verlor am heutigen Mittwoch seinen Prozess wegen hoher Rückforderungen in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (BGH). Damit ist die Linie für alle anderen Fälle vorgegeben.
Photovoltaikanlage war nicht bei der Bundesnetzagentur gemeldet
Der Mann hatte seine Anlage nicht wie vorgeschrieben bei der Bundesnetzagentur gemeldet. Eigentlich eine Formalie - der Gesetzgeber hat davon aber den Anspruch auf die Fördermittel für den Strom aus erneuerbaren Energien abhängig gemacht. Der Netzbetreiber forderte deshalb die Einspeisevergütung zurück, in diesem Fall rund 45.500 Euro für etwa zweieinhalb Jahre ohne Anmeldung.
Laut BGH kommt die Schleswig-Holstein Netz AG damit nur ihrer Pflicht nach. Jeder Anlagenbetreiber sei selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren und korrekt anzumelden. (Az. VIII ZR 147/16)
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