Photovoltaik-Pflicht für Neubauten - was Sie wissen müssen


In vielen deutschen Bundesländern, darunter Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg, gilt ab dem Jahr 2022 eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen bei Neubauten und Dachsanierungen. Wir haben wichtige Fragen zum Thema Photovoltaik-Pflicht für Sie zusammengefasst.
Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll die Entwicklung der Energieerzeugung nachhaltig und im Sinne des Klimaschutzes gestaltet werden. Damit wird die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien gefördert.
Im Rahmen des EEG führen viele deutsche Bundesländer ab dem Jahr 2022 eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen auf Neubauten und bei Sanierungen ein.
Wir haben die wichtigsten Fragen zum Thema Solaranlagen-Pflicht für Sie zusammengefasst.
Wann kommt die bundesweite Solarpflicht?
Die Regierungsparteien haben im Koalitionsvertrag festgehalten, alle geeigneten Dachflächen zukünftig für die Sonnenenergie zu nutzen. Das soll bei gewerblichen Neubauten verpflichtend und bei privaten Neubauten zur Regel werden.
Klimaschutzminister Robert Habeck (Grüne) will den Ausbau erneuerbarer Energien ankurbeln und kündigte baldige Maßnahmen an. In naher Zukunft soll eine Solarpflicht auf neuen Gebäuden gesetzlich verankert werden.
Im Koalitionsvertag heißt es weiter, dass bürokratische Hürden abgebaut werden sollen und finanzielle und administrative Belastungen für private Bauherren gering gehalten werden sollen.
Derzeit gibt es noch keine konkreten Pläne zu einer bundesweiten Einführung der Photovoltaik-Pflicht.
Welche Voraussetzungen müssen die Photovoltaikanlagen erfüllen?
Die Mindestanforderungen werden in den von den Bundesländern eingeführten Verordnungen beschrieben. In Baden-Württemberg ist das die sogenannte Photovoltaik-Pflicht-Verordnung (PVPf-VO). Im vierten Absatz der Verordnung (PVPf-VO § 4) sind folgende Anforderungen vermerkt:
Dachflächen sind zur Nutzung von Solarenergie geeignet wenn:
- mindestens eine Teildachfläche mit einer zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern vorliegt und eine Neigung von höchstens 20 Grad hat oder bei einer Neigung zwischen 20 bis 60 Grad bei Ausrichtung nach Osten, Westen oder allen dazwischenliegenden Himmelsrichtungen der südlichen Hemisphäre.
- mindestens eine Teildachfläche mit einer zusammenhängende Mindestfläche von 20 Quadratmetern vorliegt und hinreichend von der Sonne beschienen, hinreichend eben und keiner notwendigen anderweitigen Nutzung vorbehalten ist, die einer Solarnutzung entgegensteht.
Was ist, wenn der Bau einer Solaranlage nicht wirtschaftlich ist?
Die Photovoltaik-Pflicht-Verordnung trifft ab dem 1. Januar 2022 alle Neubauten in Baden-Württemberg. Auch in anderen Bundesländern gibt es ab diesem Jahr verpflichtende Maßnahmen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen bei Neubauten und Dachsanierungen.
Ist der Betrieb einer Photovoltaikanlage nicht wirtschaftlich sinnvoll, können Befreiungsanträge gestellt werden. Mit diesem Antrag können Bauherren von der Pflicht zur Installation einer Photovoltaikanlage befreit werden, wenn deren Betrieb nur unter unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich wäre. Das gilt auch, falls sich aufgrund der Unwirtschaftlichkeit kein Pächter zum Betrieb einer Photovoltaikanlage findet.
Wer muss für den Netzanschluss von Photovoltaikanlagen sorgen?
Nach $ 5 Satz 1 des EEG ist der Netzbetreiber dazu verpflichtet, Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien an der Stelle ans Netz anzuschließen, die die kürzeste Entfernung zum Standort der Anlage aufweist.
Die Umsetzung des Netzanschlusses der Photovoltaikanlage übernimmt in der Regel der Netzbetreiber. Die Kosten für den Netzanschluss einer Photovoltaikanlage müssen aber vom Betreiber der Photovoltaikanlage getragen werden.
Muss bei einer Photovoltaikanlage die Umsatzsteuer gezahlt werden?
Sobald Sie eine Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach installiert haben und den erzeugten Solarstrom ins Netz einspeisen, gelten Sie als Gewerbetreibender. Je nach Größe der Anlage können folgende Steuern erhoben werden
- Umsatzsteuer: Wenn Umsatz generiert und die Umsatzsteuer zurückgeholt wird.
- Einkommensteuer: Auch Einkommen aus Solarstrom muss versteuert werden.
- Gewerbesteuer: Ab einer gewissen Größe im Gewerbebereich.
- Grunderwerbssteuer: Wenn Grund und Boden für größere Anlagen erworben werden.
Ist die Solaranlage nicht ans Netz angeschlossen oder der Strom dient zu mehr als 90 Prozent dem Eigenbedarf, wird keine Umsatzsteuer fällig.
Hier ist Ihre Meinung gefragt
Werden Sie Teil unserer Community und diskutieren Sie mit! Dazu benötigen Sie ein myDLV-Nutzerkonto.