Photovoltaikanlage zum Nulltarif: was Hausbesitzer dafür tun müssen
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr legt ein neues Solar-Förderprogramm auf, das es in sich hat. Ab dem 26. September bekommen Antragsteller, die die Anschaffung einer Photovoltaikanlage planen, bis zu 10.200 Euro zurück.

Die Idee des Ministeriums: Wer eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hat, kann theoretisch mit einem Elektroauto klimaneutral fahren. Entsprechend ist aber auch nur förderberechtigt, wer bereits ein Elektroauto fährt – oder zumindest verbindlich bestellt hat.
Solarförderung nicht für Hybride oder Firmenwagen
Eigenheimbesitzer, die privat ein Elektroauto besitzen oder die Anschaffung eines solchen planen, sollten jetzt genau aufpassen. Denn für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage mit Speicher und Wallbox können sie ab Ende September bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Zuschüsse von bis zu 10.200 Euro beantragen.
Diese Solarkomponenten werden gefördert
Die neue Solar-Förderung gibt es immer nur auf Komplettpaket aus den Komponenten Photovoltaikanlage, Batteriespeicher sowie einer Lademöglichkeit für Elektroautos. Sie setzt sich wie folgt zusammen:
- Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowatt Peak (kwP): 600 Euro pro kwP, maximal 6.000 Euro
- Stromspeicher mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh): 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
- Wallbox mit mindestens 11 Kilowatt Ladeleistung: 600 Euro pauschal, 1.200 Euro bei bidirektionaler Lademöglichkeit
Dank höher Fördersumme: Photovoltaikanlage zum Nulltarif
Mit diesem Förderprogramm ist es also möglich, eine Photovoltaikanlage fast zum Nulltarif zu erwerben. Eine agrarheute Online-Recherche hat ergeben, dass Komplettsysteme mit 10 kWp und 10 kWh Speicher von Markenherstellern inkl. Wallbox für etwa 9500 Euro ohne Installationsmaterial zu haben sind. Eine solche Anlage wäre aber mit 6.000 Euro für die Anlage, 2.500 Euro für den Speicher und bis zu 1.200 Euro für die Wallbox förderfähig. Für Selbermacher also ein spektakulär günstiges Angebot (Achtung: Anschließen und Anmelden der Anlage dürfen nur Elektrofachkräfte).
Unter dem Programmnamen „Solarstrom für Elektroautos 442“ können die Förderanträge ab dem 26. September online bei der KfW gestellt werden.
Ab März 2024 sind die Nachweise der Durchführung im Kundenportal der KfW zu erbringen, anschließend wird der Zuschuss ausgezahlt.
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