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PV-Einspeisevergütung sinkt ab Oktober 2014 um 0,25 %

am Freitag, 03.10.2014 - 13:00 (Jetzt kommentieren)

Vom 1. Oktober 2014 bis zum 1. Dezember 2014 sinkt die PV-Einspeisevergütung jeweils zum Monatsersten nur noch um 0,25 Prozent (%). Dies gab die Bundesnetzagentur gestern bekannt.

"Die Zubauzahlen der vergangenen zwölf Monate liegen mit etwa 2.397 MW knapp unterhalb des im Rahmen der EEG-Reform gesetzlich festgelegten Zubaukorridors von 2.400 MW bis 2.600 MW", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Deshalb sinkt die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen (PV) von Oktober bis Dezember nur um 0,25 Prozent jeweils zum Monatsersten.
 
Im letzten Berechnungszeitraum hatte der Zubau mit ca. 3.000 MW noch innerhalb des Zubaukorridors des alten Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) von 2012 (2.500 bis 3.500 MW) gelegen.
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Einspeisevergütung sinkt entsprechend dem verringerten Zubau an PV-Anlagen

"Bereits im vergangenen Jahr ist der monatliche Zubau von PV-Anlagen kontinuierlich gesunken. Diese Entwicklung hat sich nun fortgesetzt. Die Zubaurate hat sich damit weiter verstetigt und entspricht dem gewünschten Entwicklungspfad des Gesetzgebers", wird Homann in einer Pressemitteilung seines Hauses zitiert. Die Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen nach dem EEG werde monatlich angepasst. Hierbei sei eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung werde zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.400 MW bis 2.600 MW pro Jahr bewege. Die Absenkung erfolge dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führe dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinke, gleich bleibe oder sogar ansteige.

Bundesnetzagentur ermittelt Einspeisevergütung

Die Bundesnetzagentur ist für die Registrierung der, nach dem EEG geförderten, PV-Anlagen zuständig. Darüber hinaus ermittelt sie die neuen Einspeisevergütungen und veröffentlicht diese im Bundesanzeiger und auf ihren Internetseiten. Für die Berechnung der Degression bilden die vergangenen zwölf Monate die Datengrundlage. Im Rahmen der aktuellen Absenkung der Vergütungssätze sind dies die Zubauzahlen der Monate September 2013 bis August 2014. Für die Bestimmung des Gesamtausbaus der nach EEG geförderten PV-Anlagen wurden die Zahlen des PV-Meldeportals um die Daten für das bislang unvollständig erfasste Jahr 2009 durch Schätzungen der Bundesnetzagentur auf Grundlage der Daten der Übertragungsnetzbetreiber um 644 MW ergänzt. Der gesetzlich festgelegte Deckel von 52 GW Gesamtausbau wird nun aufgrund einer gefestigteren Datengrundlage bestimmt.
 
Neben dem PV-Meldeportal führt die Bundesnetzagentur seit dem 1. August 2014 auch ein Anlagenregister, um den Zubau der erneuerbaren Energien zu erfassen. Hier werden mit Ausnahme der PV-Anlagen sämtliche Erneuerbare-Energien-Anlagen, die seit dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind, erfasst. Erstmals hat die Bundesnetzagentur nun Zahlen aus dem Anlagenregister auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de veröffentlicht. 

Die ab 1. Oktober 2014 geltenden Vergütungssätze der Bundesnetzagentur können Sie hier herunterladen...

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