"Bereits im vergangenen Jahr ist der monatliche Zubau von PV-Anlagen kontinuierlich gesunken. Diese Entwicklung hat sich nun fortgesetzt. Die Zubaurate hat sich damit weiter verstetigt und entspricht dem gewünschten Entwicklungspfad des Gesetzgebers", wird Homann in einer Pressemitteilung seines Hauses zitiert. Die Einspeisevergütung für Strom aus PV-Anlagen nach dem EEG werde monatlich angepasst. Hierbei sei eine konstante Absenkung der Vergütungssätze um jeweils ein halbes Prozent vorgesehen. Die Einspeisevergütung werde zusätzlich abgesenkt, wenn sich der Zubau oberhalb des im EEG festgelegten Korridors von 2.400 MW bis 2.600 MW pro Jahr bewege. Die Absenkung erfolge dabei stufenweise je nach Höhe der Überschreitung. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führe dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinke, gleich bleibe oder sogar ansteige.
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