Der Bundestag hat die Öffnung des im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschriebenen Deckels für die Förderung von Solaranlagen beschlossen. Damit könnte der Solardeckel noch vor der parlamentarischen Sommerpause fallen. Um die Streichung hatte es zuvor ein monatelanges politisches Tauziehen gegeben, das schließlich in einer Verfassungsklage der Solarwirtschaft gegen die Förderobergrenze mündete.
Die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrates zu der EEG-Änderung wird für den 3. Juli erwartet, gilt aber jetzt als Formsache. Fällt der Deckel endgültig, können Photovoltaik-(PV)-Anlagen auch dann weiter gefördert werden, wenn der Zubau an installierter Solarstromleistung in Deutschland die bisher geltende Höchstgrenze von 52 GW erreicht.
Abbau weiterer Marktbarrieren nötig
Die Einspeisevergütung für PV-Anlagen, die im Juni 2020 ans Netz gehen, liegt zwischen 7,00 und 9,17 Cent/kWh. Die Förderung ist abhängig von der Anlagengröße und wird 20 Jahre lang gezahlt. Für diese 20 Jahre gilt der Einspeisevergütungssatz, der für den Monat der Inbetriebnahme festgelegt wurde. Die nun weiterhin bestehende Förderung von PV-Anlage ist sicherlich ein gutes Signal für den weiteren Ausbau, reicht alleine als Anreiz aber nur bedingt aus.
Daher reagierte der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) zwar erleichtert auf die Streichung des Solardeckels, mahnte aber gleichzeitig den Abbau weiterer Marktbarrieren an. Darunter fallen die Belastung solarer Eigen- und Direktversorger mit der EEG-Umlage, ungeeignete Rahmenbedingungen für die Errichtung von Solardächern der Megawattklasse auf großen Industriehallen und eine viel zu restriktive Standortkulisse für ebenerdig errichtete Solarparks.
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