Damit liegt der Zubau erneut innerhalb des gesetzlich festgelegten Korridors von 2.500 MW bis 3.500 MW. Die
Einspeisevergütung für die Solaranlagen sinkt somit vom 1. Mai 2014 bis zum 1. Juli 2014 jeweils zum Monatsersten um 1 Prozent (%). Wenn sich der Zubau oberhalb des im Erneuerbaren-
Energien-Gesetzes (EEG) festgelegten Korridors beweg hätte, wäre die Förderung stärker reduziert worden, erläuterte die Bundesnetzagentur.
Eine Unterschreitung des Zubaukorridors hätte dagegen dazu geführt, dass die Vergütung weniger stark sinke, gleich bliebe oder sogar aussteige. Die kontinuierliche Absenkung der Vergütungsätze hatte die Bundesregierung 2012 beschlossen, unter anderem um die Kosten des Solarbooms zu reduzieren und den Ausbau stärker an den Bedarf anzupassen.
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