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Das steckt hinter dem EEG-Referentenentwurf von Peter Altmaier

Solaranlagen auf einem Dach und Biogasanlagen an einer grünen Wiese
am Donnerstag, 10.09.2020 - 05:00 (Jetzt kommentieren)

Im nächsten Jahr soll das reformierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft treten. Bis dahin muss sich die Politik auf neue Eckpfeiler im hochkomplexen Energiegesetz einigen. Details aus dem Referentenentwurf von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sind bereits durchgesickert. Die darin formulierten Ziele sind ambitioniert, die angedachten Maßnahmen dagegen hinken deutlich den Ansprüchen hinterher. Ein Kommentar.

Bis 2030 sollen 65 Prozent des deutschen Stromverbrauchs von Erneuerbaren Energien bereitgestellt werden. Der Anteil der Erneuerbaren lag 2019 jedoch bei gerade einmal 42 Prozent. In knapp 10 Jahren soll der Anteil um 23 Prozent zunehmen? Das ist sportlich! Ob die teilweise halbherzigen Reformvorschläge von Wirtschaftsminister Peter Altmaier dafür ausreichen, ist äußerst fraglich.

Biogasanlagen: zweite Einspeisevergütung

Positiv ist, dass die Bundesregierung in den aktuellen Reformvorschlägen an ihrem Ziel festhält, 8,4 GW Bioenergie bis 2030 zu erzeugen. Um das zu erreichen, muss die Politik schnellstmöglich die geplanten Ausschreibungsvolumina und die Gebotshöchstwerte deutlich nach oben anpassen. Hier sind nun die Branchenverbände gefordert, um auf dieses massive Ungleichgewicht aufmerksam zu machen.

Seit diesem Jahr laufen die ersten Biogasanlagen aus der Förderung. Der Rückbau hat begonnen. Es drohen laut Fachverband Biogas 250 Stilllegungen. Das entspricht einem Netto-Rückbau von 160 Anlagen und bedeutet ein Leistungsrückgang um mehr als 15 MW. Um diese Entwicklung zu stoppen, brauchen kleine Biogasanlagen dringend eine zweite Einspeisevergütung. Wer aus der 20-jährigen EEG-Förderung fällt, darf nicht allein dastehen. Das muss sich der Staat leisten können.

Photovoltaikanlagen: höhere Ausschreibungsvolumina

Im Bereich Photovoltaik (PV) wollen die Verfasser der Reformpläne die installierte Leistung von Solaranlagen auf 100 GW bis 2030 steigern. Das sind immerhin 2 GW mehr als im Klimaschutzprogramm 2030 gefordert. Derzeit liegt der jährliche PV-Zubau nur bei rund 4 GW und müsste ebenfalls deutlich erhöht werden.

Mit den geplanten Reformvorschlägen lässt sich das nicht umsetzen. Das ist klar. Diese sehen mitunter vor, dass Photovoltaikanlagen, die neu in Betrieb genommen werden, nur noch eine Förderung erhalten, wenn der erzeugte Strom ohne Eigenverbrauch ins Netz gelangt. Außerdem muss die Anlage zuvor erfolgreich an einer Auktion teilgenommen haben.

Darüber hinaus sollen ab 2021 getrennte Ausschreibungen für große Dach- und Freiflächenanlagen stattfinden. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) sieht den Systemwechsel bei PV-Dachanlagen kritisch. Er moniert, dass die Investitionsbereitschaft von Unternehmen dadurch deutlich gebremst statt beflügelt werden könnte. Zudem gilt auch beim Sonnenstrom: Die Ausschreibungsvolumina müssen erhöht werden, da die letzten Ausschreibungen für Photovoltaikanlagen deutlich überzeichnet waren.

Guter Ansatz, aber ...

Nach allem, was wir bis jetzt über die Reformpläne wissen, lässt sich ein klares Fazit ziehen: Im EEG-Entwurf sind gute Ansätze enthalten. Darüber lässt sich reden. Aber es müssen unbedingt Nachbesserungen erfolgen, damit Deutschland die Klimaschutzziele 2030 erreicht. Die Branchenverbände müssen jetzt mit Fakten die guten Ansätze untermauern.  

Vorstellung einer Mais-Alternative für Biogasanlagen

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