Strom- und Gaspreis: Energieversorger sind an Preisgarantien gebunden

Wer sich als Landwirt nicht selbst mit Energie versorgt, dürfte das jüngste Gerichtsurteil interessieren. Trotzdem viele Energieversorger zu einem Bruch ihres Preisgarantie-Versprechens tendieren, muss man das nicht einfach hinnehmen.
Wer in seinem Vertrag einen bestimmten Gas- oder Strom-Tarif garantiert hat, muss Preiserhöhungen nicht einfach so hinnehmen. Deshalb sollte man sich seine Verträge für Gas und Strom genauer anschauen. Ein besonderes Augenmerk sollte man auf Bestimmungen zu Preisgarantien legen.
Energieanbieter dürfen nur Preise erhöhen, auf die sie keinen Einfluss haben
Aktuell neigen viele Energieversorger zu einem Bruch ihres Preisgarantie-Versprechens und erhöhen trotzdem die Preise für Gas und Strom. Der Energieanbieter darf nur die Preisbestandteile erhöhen, auf die er keinen Einfluss hat. Die stark angestiegenen Beschaffungskosten gehören jedoch nicht dazu.
Der Anbieter „ExtraEnergie“ hat diese Erfahrung machen müssen. Er wollte die Preise für Strom und Gas trotz vereinbarter Festpreise erhöhen. Das Landgericht Düsseldorf verweigerte dem Unternehmen daraufhin, die gestiegenen Beschaffungskosten für Strom und Gas auf die Kunden umzulegen. Dieser Fall tritt allerdings nur bei Verträgen ein, die eine Klausel zur Preisgarantie enthalten.
Gerichtsurteil ist eine gute Nachricht für Verbraucher
Bei dem Gerichtsurteil in Düsseldorf wurde demnach beschlossen, dass ExtraEnergie weiterhin zu den vertraglich Vereinbarten Preisen Strom und Gas liefern muss. Wolfgang Schuldzinski ist im Vorstand der Verbraucherzentrale NRW und er hat sich wie folgt geäußert: “Preisgarantien dürfen wegen steigender Beschaffungskosten nicht einfach außer Kraft gesetzt werden“. Das Gerichtsurteil sei für ihn eine gute Nachricht für Verbraucher und ein eindeutiges Signal an die gesamte Branche.
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