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Photovoltaik für Eigenbedarf

Strom sparen mit Mini-PV: So vermeiden Sie Strafzahlungen

Mini-PV-Anlage
am Mittwoch, 24.08.2022 - 14:00 (3 Kommentare)

Wegen der immer weiter steigenden Energiepreise erfreuen sich Mini-PV-Anlagen zunehmender Beliebtheit. Wenn Sie einen Balkon oder eine Terrasse haben, lässt sich dort mit einem Stecker-Solargerät eigener Strom gewinnen. Aber aufgepasst: Strafzahlungen können folgen, wenn Sie diese Hinweise nicht beachten.

Bei Stecker-Solargeräten handelt es sich um ein Strom erzeugendes Haushaltsgerät. Der Strom lässt sich einfach im Haushalt verbrauchen. Die Modulsysteme können auf dem Balkon oder der Terrasse Strom erzeugen. Die Hälfte der Geräte wird sogar mit einer Aufständerung auf das Flachdach oder in den Garten gestellt. Die Geräte gibt es mit einer Leistung bis 600 Watt. 

Mini-PV-Anlage anmelden: Vermieter und Netzbetreiber informieren

In Mietshäusern muss mit dem Vermieter oder der Eigentumsgemeinschaft abgesprochen werden, ob diese die Mini-PV-Anlage genehmigen. Laut Wohneigentumsgesetz (WEG) ist keine Einstimmigkeit notwendig, sondern lediglich eine mehrheitliche Erlaubnis. Offiziell müssen Stecker-Solaranlagen im Marktstammregister gemeldet werden. Eine Studie der HTW Berlin und der Verbraucherzentrale NRW ergab jedoch, dass die wenigsten Anwender eine Anmeldung vornehmen - lediglich bei 10 bis 20 Prozent der Nutzer sei dies der Fall.

Mit diesen 3 Tipps wenden Sie Strafzahlungen ab

Das aktuelle Problem liebt bei der 70-Prozent-Regel. Diese besagt, dass Betreiber von PV-Anlagen sicherstellen müssen, dass die Balkonkraftwerke nicht mehr als 70 Prozent der installierten Leistung ins Netz einspeisen. Um Strafzahlungen abzuwenden, sollten Sie diese Empfehlungen beachten. 

  • Verwenden Sie einen Welchselrichter: Dieser verfügt über eine 30-Prozent geringere Auslastung als die Solarmodule verfügen
  • Verwenden Sie eine smarte Steckdose: Diese beweist, dass ein Großteil der Energie ins eigene Netz eingespeist wird
  • Weisen Sie nach, dass ihre Anlage aufgrund der Ausrichtung und Lage nicht mehr als 70 Prozent der Leistung erzielt

Es gibt jedoch auch gute Nachrichten für die Betreiber von Mini-PV-Anlagen: Denn ab dem 01.01.2023 wird die 70-Prozent-Regel abgeschafft. Wenn die Kleinkraftwerke ab Januar 2023 in Betrieb genommen werden, gilt die Regelung nicht mehr. 

Sind Stecker-Solargeräte sicher?

In Deutschland sind aktuell über 190.000 dieser Systeme in Betrieb. Laut Verbraucherzentrale ist die verwendete Technik ausgereift und sehr sicher. Eine Sondersteckdose für den Anschluss des Solar-Geräts ist nicht notwendig, wenn eine Schuko-Steckdose vorhanden ist. Es wird jedoch davon abgeraten, mehrere Module über eine Mehrfachsteckdose anzuschließen.

Jedes Solar-Gerät gehört in eine fest installierte Steckdose. Ortsfeste Steckdosen müssen bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden, wohingegen nicht ortsfeste Einheiten keine Anmeldung benötigen. Es gibt bislang aber keine abschließende Definition, wann eine Steckdose ortsfest ist.

Handelt es sich bei einem steckbaren Solar-Gerät um eine EEG-Anlage?

Bei steckbaren Solar-Geräten unter 10 kW, die nicht in das öffentliche Netz einspeisen, findet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) keine Anwendung. Geräte, die in das öffentliche Netz eingespeist werden, können aber in den Anwendungsbereich des EEG fallen. Das Gesetz stellt jedoch keine allgemeinen Anforderungen an den Betrieb von Erzeugungsanlagen, wenn keine Vergütung in Anspruch genommen wird.

Der Anschluss des Solar-Geräts lässt sich durch einen Laien durchführen. Trotzdem sollten Elektro-Installateure die vorhandene Elektroinstallation vor dem Anschluss des Solar-Geräts prüfen. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:

  1. Durch vorhandene Sicherungsautomaten lassen sich in Deutschland pro Haushalt maximal 2,6 Ampere (600 Watt, meist zwei Module mit rund 3 m2 Fläche) anschließen. Demnach sind Mini-PV-Anlagen davon ausgeschlossen.
  2. Wenn Schraubsicherungen vorhanden sind, und die Sicherung des Stromkreises mit Solar-Gerät durch die nächstkleinere Sicherung ausgetauscht wurde.

Lohnt sich die Investition in eine Stecker-Solaranlage?

Ein Standardsolarmodul mit 300 Watt Leistung, das ohne Verschattungen montiert ist, liefert jährlich rund 200 kWh Strom. Der Strombezug wird somit um die gleiche Menge reduziert, wenn sich der Strom direkt im Haushalt verbrauchen lässt. Bei einem durchschnittlichen Strompreis von 36 Cent werden somit jedes Jahr um die 80 Euro gespart.

Stecker-Solargeräte mit Standard-Modulen kosten zwischen 350 und 500 Euro. Diese Investition lohnt sich demnach schon nach fünf bis sechs Jahren. Zusätzlich lassen sich bei einer Laufzeit von 20 Jahren circa 2,5 t CO2 einsparen.

Mit Material von Solarserver, Verbraucherzentrale, pv magazine, DGS, Computer Bild

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