Der Leistungspreis wird für die einfache Bereitstellung von Regelleistung gezahlt, die im Bedarfsfall abgerufen werden kann. Hier ist es unerheblich, ob die Anlage tatsächlich nur teilweise oder überhaupt nicht geregelt wird. Vergütet wird die Möglichkeit zur Regelung.
Der Leistungspreis wird bei Ausschreibungen durch die Übertragungsnetzbetreiber ermittelt. Ein Direktvermarkter kann ein Angebot für Regelleistung abgeben, das im Fall der Annahme auch den Leistungspreis für die jeweilige Zeitscheibe vorgibt. Bei der Sekundärregelleistung gelten diese Preise für jeweils eine Woche.
- Netzschau: Biogasanlage im Zeitraffer...
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