
Für Neukunden kostet eine Kilowattstunde Strom nach den Daten des Vergleichsportals Verivox Anfang dieser Woche im Mittel 38 Cent je kWh (23.01.2023). Das ist ein Preisrückgang von 6 Cent im Januar (44 Cent) und gegenüber der Preisspitze von Mitte Dezember (54 Cent) sind die Strompreise für Neukunden um 16 Cent oder rund 30 % regelrecht abgestürzt.
Kunden in der Grundversorgung zahlen im Januar im Bundesmittel mittlerweile mehr, zeigen die Daten des Vergleichsportals Verivox. Danach mussten die Kunden in der Grundversorgung im Bundesmittel 47 Cent je kWh „abdrücken“. Das sind immerhin 9 Cent mehr als die Versorger von den Neukunden verlangen. Zwar gibt es auch weiterhin noch „günstigere“ Grundversorger mit Preisen deutlich unter 40 Cent, doch steigen diese 2023 ganz überwiegend über die 40-Cent-Marke.
Für Neukunden sind die Strompreise mittlerweile auch deutlich günstiger als im vorigen Jahr – als der bundesweite Durschnittpreis bei 42,8 Cent lag und damit deutlich höher. Vor zwei Jahren musste man allerdings nur 24,2 Cent je kWh zahlen.
Grund für den Preisrückgang bei Strom (und Gas) sind die seit Mitte Dezember stark gefallenen Preise im europäischen Großhandel. Mit dem jüngsten Wintereinbruch, haben sich die Großhandelspreise für Strom zunächst einmal stabilisiert. Allerdings schwanken die Strompreise deutlich stärker als die Gaspreise (je nach der aktuellen Erzeugungsmenge von Windenergie).
Dabei lagen die Großhandelspreise für Strom Mitte Dezember noch bei rund 500 Euro je MWh bzw. 50 Cent je kWh. Danach stürzten die Kurse regelrecht ab und schwankten im Januar 2023 bisher zwischen gerade einmal 1,74 Cent je KWh am 15. Januar und zuletzt 12,8 Cent je kWh am 22. Januar (am Sonntag).
Preisbremse wird unterboten – Wechsel gut überlegen

Ganz offensichtlich hat der Absturz der Großhandelspreise und der Börsenpreise dazu geführt, dass die Grundversorgung nicht mehr überall die günstigere Alternative ist. Ende Januar dürften zahlreiche Tarife für Neukunden wieder billiger sein als die Grundversorgungstarife für Strom und Gas. Bei Strom liegen die Tarife für Neukunden jetzt unter der staatlichen Preisbremse von 40 Cent pro Kilowattstunde. Auch bei Gas wird die Preisbremse von 12 Cent unterboten.
Ein Wechsel des Anbieters ist angesichts dieser Entwicklung für Verbraucher erstmals wieder eine echte Alternative. Allerdings sollte man bei einem Wechsel angesichts der weiter stark schwankenden Preise daran denken, dass man sich als Neukunde in der Regel für längere Zeit an den neuen Anbieter binden muss. Der Preis für Strom oder Gas ist in dieser Zeit festgeschrieben. Sollten die Strompreise dann weiter fallen, hat man erst nach Ende der Laufzeit etwas davon.
Bleibt man hingegen in der Grundversorgung, kann man in der Rege innerhalb von zwei Wochen in einen anderen Tarif wechseln, sollten dort deutlich bessere Konditionen angeboten werden, sagen Verbraucherschützer. Durch die Strompreisbremse zahlen Haushalte und kleinere Unternehmen ab März maximal 40 Cent je Kilowattstunde (brutto). Dies gilt allerdings nur für eine Menge von 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs. Die Versorger sollen die Entlastung direkt mit dem monatlichen Abschlag verrechnen. Die Entlastung für Januar und Februar sollen die Verbraucher rückwirkend erhalten.
Ein Anbieterwechsel solle man sich trotz der fallenden Neukundenpreise gut überlegen, sagt auch Julia Schröder, Expertin für Energiepreise der Verbraucherzentrale Niedersachsen gegenüber dem NDR. Zwar gebe es durch die sinkenden Großhandelspreise wieder günstigere Neukundentarife, insgesamt seien die Preise aber immer noch hoch. „Bei rechtmäßigen Preiserhöhungen (der Grundtarife) sollte deshalb nicht übereilt gekündigt, sondern zunächst einmal die Marktlage sondiert werden“, sagt die Expertin.
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