Mit dem beschleunigten Ausbau der Stromnetze soll auf die Strukturveränderungen durch die
Energiewende reagiert werden. Angesichts des zügigen Ausbaus der erneuerbaren Energien und der sukzessiven Abschaltung der verbleibenden Kernkraftwerke müsse der im Norden Deutschlands erzeugte Strom aus Windenergieanlagen und neuen konventionellen Kraftwerken zu den Verbrauchsschwerpunkten im Süden und Westen Deutschlands geleitet werden heißt es in dem Entwurf.
Darin wird für insgesamt 36 Planungen für den Bau von Höchstspannungsleitungen die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf festgestellt. "Um das Verfahren zur Realisierung der Vorhaben zu beschleunigen, wird weiterhin eine Rechtswegverkürzung herbeigeführt", schreibt die Regierung. Künftig gibt es mit dem Bundesverwaltungsgericht nur noch eine Instanz für Rechtsstreitigkeiten mit Bezug auf Vorhaben des Bundesbedarfsplans.
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Für die Realisierung der in den Bundesbedarfsplan aufgenommenen Vorhaben werden Kosten in Höhe von schätzungsweise zehn Milliarden Euro entstehen, schreibt die Bundesregierung. Dabei seien Mehrkosten für
Erdkabel noch nicht berücksichtigt.
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