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Energiewende und Stromerzeugung

Schummeln beim Ökostrom – Stromversorger rechnen sich grün

Ökostrom.
am Dienstag, 14.12.2021 - 14:06 (1 Kommentar)

Der wirkliche Anteil Ökostrom ist bei den meisten Energieversorgern deutlich niedriger als ausgewiesen. Rund ein Viertel der untersuchten 35 Versorger setzt die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Stromkennzeichnung nicht oder falsch um.

Ein Großteil der Stromversorger in Deutschland liefert seinen Kunden deutlich weniger Ökostrom als angegeben. Das geht aus den von den Anbietern veröffentlichten Daten hervor, die das Hamburg Institut im Auftrag des Ökostromversorgers LichtBlick ausgewertet hat.

Der Grund für die Offenlegung der Daten ist eine Reform der Stromkennzeichnung, die seit November 2021 wirksam ist. Danach müssen die Versorger ihre Stromanteile auf ihren Internetseiten und auf den Rechnungen für Kundinnen exakt ausweisen.

Das Hamburg Institut hat die neuen Stromkennzeichnungen von 35 Versorgern mit deren Angaben aus dem Jahr 2020 verglichen (siehe Gutachten zum Herunterladen weiter unten).

Das Ergebnis ist, gelinde gesagt, überraschend: „Der Grünstromanteil im Unternehmensmix der Versorger ist nach der neuen gesetzlichen Regelung um bis zu 56 Prozentpunkte niedriger als nach der alten Regel“, heißt es dort.

Erheblich weniger Ökostrom eingesetzt

windenergie.

Danach betrug der ausgewiesene Ökostromanteil im Unternehmensmix von E.ON im Vorjahr noch 56 Prozent – nach der neuen Berechnung sind es nur noch 10 Prozent (minus 46 Prozentpunkte).

Bei EnBW sinkt der Grünstromanteil von zuvor 65 auf nur noch 23 Prozent. Bei Vattenfall schrumpft der Ökostromanteil von 66 auf gerade noch 17 Prozent und bei EWE gibt es einen Einbruch von 51 auf 19 Prozent. Den größten Rückgang verzeichnen bei den untersuchten Versorgern die Stadtwerke Kiel von 60 Prozent Ökostromanteil auf lediglich 4 Prozent.

Damit steigen aber auch die CO₂-Emissionen der Stromunternehmen pro Kilowattstunde Strom deutlich an. Bei den meisten Versorgern liegt der eingesetzte Anteil fossiler Energieträger im Unternehmensmix nämlich erheblich höher als im Vorjahr angegeben.

„Die Reform der Stromkennzeichnung ist ein Meilenstein für Verbraucherschutz und Energiewende. Erstmals können Kunden erkennen, wie grün die Strombeschaffung ihres Anbieters wirklich ist. Damit wurde die jahrelange Praxis des legalen Greenwashings endlich beendet“, sagt Lichtblick-Sprecher Ralph Kampwirth.  

Rund ein Viertel der untersuchten 35 Versorger setzt die neuen gesetzlichen Vorgaben zur Stromkennzeichnung nicht oder falsch um, obwohl in dieser Stichprobe nur größere Stromvertriebe untersucht wurden.

Legales Greenwashing der Versorger?

ökostrom.

Bis zum Vorjahr hatte der Gesetzgeber die Stromversorger dazu verpflichtet, neben den selbst beschafften erneuerbaren Energien auch den geförderten Strom nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Strom) in ihrer Kennzeichnung auszuweisen. Der rein rechnerische EEG-Anteil hatte aber nichts mit dem eigenen Stromeinkauf der Versorger zu tun.

Auf dem Papier wurden die meisten Versorger mit dem wachsenden EEG-Anteil so immer grüner. Im Gegenzug wurden die Anteile Kohle- und Atomstrom und auch die CO₂-Emissionen pro Kilowattstunde kleingerechnet. Erst die Reform des Energiewirtschaftsgesetzes in diesem Jahr beendete das legale Greenwashing, heißt es in dem Gutachten. 

Das Kurzgutachten des Hamburg Instituts weist allerdings auch darauf hin, dass die Stromkennzeichnung weiter reformbedürftig ist. Denn die neuen Regeln gelten zunächst nur für den Unternehmensmix, der den vollständigen Stromeinkauf eines Versorgers abbildet. Bei der Kennzeichnung einzelner Tarife (Produktmix) müssen die Anbieter auch weiterhin einen rechnerischen EEG-Anteil von bis zu 65 Prozent ausweisen, der die Produkte dann weiter deutlich grüner erscheinen lässt, als sie sind.

„Angesichts des wachsenden Ökostromanteils in Deutschland muss die Kennzeichnung weiterentwickelt werden. Nur so kann sie dem gesetzlichen Auftrag gerecht werden und eine objektive Grundlage für die Kaufentscheidung bilden“, sagt Lichtblick-Sprecher Kampwirth.

Nur auf dem Papier Ökostromanbieter

Mit der gesetzlichen Neuregelung hat der Gesetzgeber einen wesentlichen Kritikpunkt an der Stromkennzeichnung vermindert: Die erheblichen Unterschiede zwischen den Stromversorgern in ihrer Strombeschaffung werden zumindest im Unternehmensmix nunmehr sichtbar. Das bisherige System der Stromkennzeichnung bleibt jedoch für die Produktkennzeichnung weiter bestehen.

Trotz erheblicher Unterschiede in der Strombeschaffung werden diese damit auf der Produktebene vollständig nivelliert. Dies führt bereits in absehbarer Zeit am Markt für Privat- und Gewerbekunden dazu, dass es auf dem Papier nur noch 100-prozentige (oder gar 120-prozentig) grüne Stromprodukte gibt - selbst wenn dann noch zahlreiche Kohle- und Gaskraftwerke in Betrieb sind und ihren Strom an viele dieser Anbieter verkaufen.

Eine weitere Reform der Stromkennzeichnung steht deshalb auf der Agenda der neuen Bundesregierung.  Reformbedarf ergibt sich aus daraus, dass eine schnelle und starke Absenkung der EEG-Umlage bzw. deren vollständige Abschaffung von den neuen Regierungsparteien befürwortet wird. Mit einer Abschaffung der EEG-Umlage entfiele jedoch der Grund für die bisherige automatische  EEG-Umlage.

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