
- Lieferung stehend ab Feld (Eigentumsübergang ab Feld, Abnehmer trägt Kosten für Häckseln, Bergen, Transport zum Silo, Einsilieren, Verdichten, Abdecken, Silierverluste, Transport zum Einfülltrichter)
- Lieferung frei Siloplatte (Eigentumsübergang ab Silo, Abnehmer trägt Kosten für Einsilieren, Verdichten, Abdecken, Silierverluste, Transport zum Einfülltrichter)
- Lieferung frei Eintrag (Eigentumsübergang ab Eintrag, Abnehmer trägt Kosten für den Transport zum Einfülltrichter)
- Gehaltslieferung (Entlohnung nach Biogasenergieinhalt)
2. Liefermengen
3. Qualitätskriterien
- Trockensubstanz (TS)-Gehalt Prozent in Frischmasse
- TS-Gehalt in Prozent
- TS Gasertrag
- Schnittlänge
- Alter seit Ernte
- Maximaler Anteil von Stör - und Schadstoffen (Sand, Schimmel)
- EEG-Konformität
4. Preisfindung
- Preis pro Hektar
- Preis pro gelieferte Menge (in Tonnen Frischmasse, Trockenmasse, organische Trockenmasse oder in Kubikmeter)
- Gasertrag (Biogas oder Methan)
- Stromertrag
5. Erntetermin/Liefertermin
Der Ernte-/Liefertermin wird in der Regel zwischen Lieferant und Abnehmer abgesprochen.6. Wann erfolgt die Bezahlung des Substrates?
7. Sicherheit für den Lieferanten
8. Rücknahme des Gärrestes
- Wird die als Substrat angelieferte Nährstoffmenge als Gärrest zurückgenommen?
- In welchem Verhältnis steht der Gärrestanfall zur gelieferten Substratmenge?
- Wann/in welchen Schritten erfolgt eine Abgabe an den Abnehmer? Wird das Gärsubstrat nicht abgegeben, ist dies im Preis für das Substrat zu berücksichtigen (Nährstoffkosten).
- Welche Stoffe werden in der Biogasanlage eingesetzt
- Wer trägt die Kosten für den Gärresttransport
- Von wem wird der Gärrestrücktransport/-ausbringung durchgeführt
- In welchem Turnus sind Gärrestmengen von der Biogasanlage abzunehmen
9. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
- Eintritt der Berufsunfähigkeit
- Verlust von Pachtfläche
- Aufstockung des Viehbestandes
- Auflagen durch Quarantäneschädlinge