Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Biomasse

THG-Zertifizierung: Altanlagenregelung läuft aus

am Donnerstag, 14.03.2013 - 06:25 (Jetzt kommentieren)

Berlin - Für Anlagen zur Verarbeitung von Soja- oder Palmöl zu Biodiesel läuft am 31. März eine wichtige Übergangsfrist für die Zertifizierung und damit die bisherige Betriebserlaubnis aus.

Darauf hat die Union zur Förderung von Oel- und Proteinpflanzen (UFOP) hingewiesen. Wie die UFOP mitteilte, ist bei Biokraftstoffen der Nachweis zur Minderung von Treibhausgasen (THG) in Höhe von mindestens 35 Prozent gegenüber fossilem Kraftstoff ein wichtiges Kriterium für den Marktzugang.
 
Bisher habe die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (2009/28/EG) für Altanlagen zur Herstellung solcher Kraftstoffe, die bis zum Januar 2008 auch außerhalb der Europäischen Union in Betrieb gewesen seien, die Regelung vorgesehen, dass die Treibhausgasminderung der in diesen Anlagen produzierten Biokraftstoffe von mindestens 35 Prozent nicht nachgewiesen werden müsse.

Zertifizierungssysteme vor der Bewährungsprobe

Die Übergangsregelung läuft zum 31. März 2013 aus und betrifft laut UFOP einen Großteil der Biodieselanlagen. Dies bedeute, dass insbesondere Anlagen, die Soja oder Palmöl zu Biodiesel verarbeiteten, ab dem 1. April 2013 eine Zertifizierung zum Nachweis der Treibhausgasminderung vorweisen müssten. Nur dann könnten diese Biokraftstoffe in der Datenbank der Bundesanstalt für Landwirtschaft (BLE) "Nabisy" registriert werden. Die UFOP betonte in diesem Zusammenhang, dass nicht alle von der EU zugelassenen Zertifizierungssysteme eine Methode zur Berechnung der Treibhausgasbilanz vorsähen. Das französische freiwillige Zertifizierungssystem "2BSvs" erfülle diese Anforderung beispielsweise nicht.

Kommentare

agrarheute.comKommentare werden geladen. Bitte kurz warten...