In einem Vorranggebiet für die Landwirtschaft kann kein Sondergebiet
Biogas mit der Zweckbestimmung energetische Nutzung von Biomasse ausgewiesen werden, urteilte der VGH
Hessen am 04.07.2013.
Im vorliegenden Fall wollte eine Gemeinde in Nordhessen in einem Bebauungsplan ein Sondergebiet Biogas ausweisen, berichtet das Rechtsportal Wolters Kluwer. Im Regionalplan Nordhessen war ein Teil des Bebauungsplangebietes jedoch schon als Vorranggebiet für Landwirtschaft ausgewiesen, in dem Nutzung und Maßnahmen unzulässig sind, die die landwirtschaftliche Bodennutzung einschließlich Tierhaltung ausschließen oder wesentlich erschweren.
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