Der Anteil erneuerbarer Energien im Verkehr soll bis 2030 doppelt so hoch sein, wie von der EU vorgesehen. Das geht aus einer Gesetzesänderung hervor, die die Bundesregierung am Mittwoch beschlossen hat. Sie beinhaltet neben größeren Anreizen für grünen Wasserstoff und dem Ausbau von Ladesäulen auch das Ende von Palmöl als Biokraftstoff ab 2026.
Im Flugverkehr wird ein Mindestanteil an Kraftstoff aus Ökostrom eingeführt. Dieses strombasierte Kerosin soll bis 2030 schrittweise einen Anteil von mindestens zwei Prozent ausmachen. Kraftstoffe aus Nahrungs- und Futterpflanzen sollen aus Naturschutzgründen - wenn möglich- nicht im Tank landen. Ihr Anteil soll mit 4,4 Prozent auf das aktuelle Niveau begrenzt bleiben.
Biokraftstoffe aus Abfällen und Stroh bevorzugt
Mit der Gesetzesnovelle wird die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien im Verkehr umgesetzt. Sie sieht vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch im Verkehrssektor 2030 in der EU mindestens bei 14 Prozent liegen muss. Deutschland erfüllt diese EU-Vorgaben über die Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) und will sie mit der nun beschlossenen Novelle deutlich übertreffen.
Die THG-Quote verpflichtet Mineralölunternehmen, die Treibhausgasemissionen ihrer Kraftstoffe um aktuell sechs Prozent zu senken. Sie soll bis 2030 schrittweise auf 22 Prozent steigen. Dazu können die Firmen klimafreundliche Energie wie grünen Wasserstoff, Strom oder Biokraftstoffe einsetzen. Die Biokraftstoffe aus Abfällen oder Stroh sollen nach der Gesetzesänderung bis 2030 einen Anteil von mindestens 2,6 Prozent erreichen - sofern die THG-Quote nicht anderweitig erfüllt wird.
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