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Ausschreibung

Verschärft sich Wettbewerb um Pachtflächen? Neue Höchstgebote für PV

FFPV
am Mittwoch, 25.01.2023 - 11:00 (Jetzt kommentieren)

Die Bundesnetzagentur hat neue Höchstwerte für Freiflächen-Photovoltaik (FFPV)-Anlagen festgesetzt. Dadurch könnte sich der Druck auf die Preise für Pachtflächen erhöhen.

Nach den Gebotshöchstwerten für die Ausschreibungen für Windenergie an Land und Aufdach-Solaranlagen hat die Bundesnetzagentur jetzt auch den Höchstwert für die Freiflächen-Solaranlagen neu festgelegt. Für Ausschreibungen in diesem Jahr beträgt dieser 7,37 ct/kWh. „Mit der Erhöhung des Höchstwerts für Freiflächensolaranlagen sorgen wir auch in diesem Segment für stabile Bedingungen, um die notwendigen Ausbauziele erreichen zu können“, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, heute in Bonn. Den Bietern sollten mit dem neuen Wert auskömmliche Gebote möglich sein.

Die neue Festlegung gilt für Freiflächen-Solaranlagen, sogenannte „Solaranlagen des ersten Segments“. Mit den Anpassungen der Höchstwerte reagiert die Bundesnetzagentur auf die gestiegenen Kosten im Bereich von Errichtung und Betrieb der Anlagen sowie auf die höheren Zinsen bei der Finanzierung derselben. Die gestiegenen Kosten hatten der Behörde zufolge zu einem so deutlichen Gebotsrückgang geführt, dass die ausgeschriebenen Mengen nicht mehr gedeckt werden konnten.

Bundesnetzagentur kann Höchstwerte für Solaranlagen erhöhen

Der Bundestag hatte am 15. Dezember 2022 die Kompetenzen der Bundesnetzagentur erweitert. Diese hat seither die Möglichkeit, Erhöhungen für Solaranlagen um bis zu 25 Prozent vorzunehmen; zuvor waren nur Anhebungen der Höchstwerte um 10 Prozent möglich. Von der erweiterten Kompetenz hat die Agentur bereits bei den Ausschreibungen für Windenergie an Land und Aufdach-Solaranlagen Gebrauch gemacht, jetzt auch bei den Freiflächen-Solaranlagen. Der neue Wert gilt erstmals für den Gebotstermin zum 1. März 2023.

Die Bundesnetzagentur strebt laut eigener Aussage an, „auch bei weiteren Technologien in den Ausschreibungen für ausgewogene Rahmenbedingungen zu sorgen“. Derweil wartet die Bioenergiebranche noch auf eine Anhebung der Gebotshöchstwerte für Biomasse. Das Hauptstadtbüro Bioenergie (HBB) wies kürzlich darauf hin, dass die Voraussetzungen dafür ebenfalls erfüllt seien. In den letzten drei Ausschreibungen habe mit den zulässigen Geboten das Ausschreibungsvolumen nicht gedeckt werden können und es habe ein hinreichend großes Bieterpotential bestanden, während die durchschnittlichen Erzeugungskosten über dem Höchstwert gelegen hätten.

Mit Material von AgE/ri

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