Normalerweise sind die Zeiten, in denen Windräder laufen dürfen, klar geregelt. Innerhalb eines Jahres ist die Nutzungsdauer genau festgelegt. Aufgrund der aktuellen Energiekrise hat der Kreis Gütersloh nun beschlossen, bis zum 15. April Ausnahmegenehmigungen zu erteilen.
Bereits am 27. Oktober und am 21. November wurde beschlossen, dass zwei Anlagen in Verl und Werther über die normalen Zeiten hinaus laufen dürfen.
Sollte der Bund die Energiemangellage vorher als beendet erklären, würden auch die Sondergenehmigungen entfallen. Das berichtet Radio Gütersloh online. Die Alarmstufe des Notfallplans Gas ist am 23. Juni 2022 in Kraft getreten.
Ausnahmeregeln für Windkraftanlagen: Bundes-Immissionsschutzgesetz ergänzt
Energie ist derzeit ein knappes Gut, das weiß auch der Gesetzgeber. Das Parlament hat sich deshalb darauf verständigt, Sonderregelungen für Windenergieanlagen zu erteilen. Dadurch soll die Stromproduktion aus den Erneuerbaren kurzfristig intensiviert werden können.
Möglich wird das durch den zusätzlichen Paragrafen 31 k im Bundes-Immissionsschutzgesetz. Darin steht, dass die Regeln, die vor Lärm und Schattenschlag bei Windenergieanlagen schützen, innerhalb des festgesetzten Zeitraums abweichen dürfen.
Solange die Frist gilt, dürfen die Betreiber von Windkraftanlagen beantragen, dass ihre Anlagen in einer größeren Intensität laufen dürfen und somit auch die Lärmbelästigung in der Umgebung zunimmt.
Schon mehrere Betreiber von Windkraftanlagen haben beim Kreis Gütersloh den Antrag gestellt, damit ihre Anlagen länger und lauter laufen dürfen.
Erhöhte Belastung für Anwohner von Windkraftanlagen
Schattenschlag, der von Windenergieanlagen ausgeht wird, kann für die Menschen in der näheren Umgebung unangenehm sein, da sich der Schatten der Rotorblätter bewegt. Aus diesem Grund ist die Nutzungsdauer von Windenergie gesetzlich geregelt. Die Ausnahmeregelungen könnten dazu führen, dass einige Anwohner öfter und länger mit dem Schlagschatten leben müssen.
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